Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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I.  Neumann,

ostpreußischen  ländlichen  Arbeiter  die  Sparkasse  noch  einen  erhöhten  Werth
dadurch  hat,  daß  erfahrungsmäßig  Ostpreußen  in  10  Jahren  je  eine  sehr
schlechte  und  je  eine  Mißernte  zu  gewärtigen  hat.
In  diesen  Jahren  kommt  ein  großer  Theil  der  Gutstagelöhner  in  Folge
der  schlechten  Kartoffel-Ernte  und  des  geringen  Drescherverdienstes  tief  in
Schulden  und  bei  sehr  vielen  fehlt  jede  Aussicht,  je  wieder  herauszukommen.
Wie  dieser  Zustand  aber  auf  die  Freudigkeit  zur  Arbeit  und  auf  die  ganze
sittliche  Haltung  des  Arbeiters  ungünstig  einwirken  muß,  liegt  auf  der  Hand.
Seil  Einführung  der  Tantieme  und  Sparkasse  kommen  derartige  Schulden
hier  nicht  vor.
Ein  anderer  Vortheil  der  Gewinnbetheiligung  ist  die  Röthigung  für  den
Wirthschaftsvirigenten.  genaue  Rechnungen  zu  führen  und  den  sorgsam  anzufertigenden ­
  Jahresabschluß  der  Rechnungen  nicht  ohne  Noth  zu  verzögern.
Ferner  ist  der  Besitzer  genöthigt,  sich  darüber  klar  zu  werden,  wie  hoch  sich
die  verschiedenartigen  Leistungen  der  Wirthschaft  für  ihn  und  seinen  Hausstand,
zu  Geld  berechnet,  belaufen  (Naturalien  für  den  Hausstand,  Unterhalt  der
^uxuspferde,  des  Hauses,  des  Gartens  rc.  rc,).  Da,  wo  der  Besitzer  zu  gleicher
Zeit  Wirthschaftsdirigent  ist,  wird  von  diesem  nur  das  plus  über  die  Leistungen
hinaus,  die  ein  angemessen  besoldeter  Administrator  zu  beanspruchen  hätte,
der  Wirthschaft  zu  gut  zu  rechnen  sein.  In  Posegnick  habe  ich  dieses  plus
nicht  jährlich  speciell  festgestellt,  sondern  nach  früheren  Ermittelungen  als  eine
Durchschnittssumme,  jährlich  1200  Thlr,,  der  Wirthschaft  darauf  zu  gut  gerechnet. ­
  Wenn  ich  mich,  der  Formulirung  der  Frage  folgend,  nun  über  die
Nachtheile  der  Tantieme  aussprechen  soll,  so  geht  aus  Obigem  hervor,  daß
ich  die  Nöthigung  zur  genauen  Buchführung  rc,  nicht  zu  den  Nachtheilen
rechne.  Dagegen  will  ich  gern  zugeben,  daß  die  Geldopfer,  die  von  Seiten
des  Arbeitgebers  bei  der  Gewinnbetheiligung  gebracht  werden,  hier  vorläufig
durch  tüchtigere  Arbeit  und  bessere  sittliche  Führung  der  Arbeiter  nur  theilweise
  vergütet  sind.  Es  kann  dies  bei  dem  heutigen  Bildungsstande  unseres
Arbeiters  auch  nicht  überraschen.  Ich  gebe  demnach  bereitwillig  zu,  daß
jeder,  der  nur  auf  schnelle  Erfolge  sieht  oder  sehen  muß.  vorläufig  gut  thun
wird,  von  der  Einführung  der  Tantieme,  wenigstens  in  der  von  mir  gewählten
Form,  abzustehen.
Ad  3.  habe  zu  erwähnen,  daß  ich  die  Ueberzeugung  habe,  jede  Landwirthschaft ­
  gestattet  die  Gewinnbetheiligung.  Da  wo  die  Landwirthschaft  mit
andern  Gewerben  verbunden  ist,  wird  es  so  _  wie  so  dringend  geboten  sein,
zwischen  der  Landwirthschaft  und  den  betreffenden  anderen  Gewerbebetrieben
genaue  Abrechnung  vorzunehmen,  und  wird  demnach  die  Verbindung  der
Landwirthschaft  mit  anderen  Gewerben  kein  Grund  gegen  Einführung  der
Tantieme  sein  können.  Wenn,  wie  häufig  geschieht,  ein  Gut  im  Verhältniß
zu  den  augenblicklichen  Erträgen  zu  theuer  bezahlt  ist,  so  wird  man  veranlaßt
sein,  bei  der  vom  Reinerträge  tantismefrei  abzurechnenden  Verzinsung  der
Kaufsuimne  einen  sehr  niedrigen  Prozentsatz  in  Anrechnung  zu  bringen.
Eine  allgemeinere  Einführung  der  Gewinnbetheiligung  wird  auch  bei
der  Landwirthschaft,  meiner  Ueberzeugung  nach,  nicht  ausbleiben.  Vorläufig
            
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