Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter.
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freilich wird sic nur sehr vereinzelt und allmälig stattfinden. Bessere Bil
dung des Arbeiters, und richtiges Verständniß seines wahren Interesses
von Seiten des Arbeitgebers werden wesentlich die Einführung erleichtern und
fördern. — Wenn, wie wahrscheinlich, auch der deutschen Landwirthschaft
allgemeinere Arbeitseinstellungen der ländlichen Arbeiter nicht erspart bleiben,
so dürfte sich zeigen, daß Arbeiter mit angemessener Gewinnbetheiligung doch
nicht leicht zu diesem Mittel ihre Zuflucht nehmen werden. Und es ist sehr
wohl denkbar, daß, wenn bei einer allgemeinen Arbeitseinstellung die Arbeiter
auf einem Gute, wo Gewinnbetheiligung stattfindet, sich hiervon ausschließen
und die Einstellung, wie wahrscheinlich, in der allernöthigsten Arbeitszeit,
etwa in der Rübsen-, Weizen- oder Erbsen-Ernte stattfindet, der Arbeitgeber
in wenigen Tagen für seine, eine Reihe von Jahren stattgehabten Aufwen
dungen für die Gewinnbetheiligung volle materielle Entschädigung erhält.
Um zur Verallgemeinerung der Gewinnbetheiligung der Arbeiter die
Mithülfe der Gesetzgebung und des Staates in Anspruch zu nehmen, ist es
jetzt, wo auf diesem Gebiete bisher nur sehr vereinzelte Versuche stattgefunden,
jedenfalls noch nicht Zeit.