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III. Kartell und Konjunktur.
stetigere Gewinne ermöglicht, den Arbeitern aber, wie ich
später noch zeigen werde, stetigere Löhne, die manchmal
trotz absteigender Preise nicht nur die alte Höhe behielten,
sondern sogar noch mehr anzogen.
Es wird nun behauptet, daß die Ruhrkohlenpreise, d. h.
die Preise des Rh.-W. Kohlensyndikates stets den höchsten
Stand hätten. Bezeichnend ist aber, daß nach umstehender
Tabelle die Preise im Oberbergamtsbezirk Bonn, dessen
Steinkohlenbergbau vorwiegend die staatlichen Gruben an
der Saar ausmachen, höher standen als an der Ruhr.
Die Steigerung der Kohlenpreise im letzten Jahrzehnt
ist außer an der Saar auch noch in anderen Bezirken höher
gewesen, als im Ruhrbezirk. In den einzelnen Oberbergämtern
und England betrug die Steigerung der Kohlenpreise
in Prozent 1 ):
1895—1900
1900—1907
im Oberamtsbezirk Breslau
33,4
19,0
Halle
24,0
15,0
Clausthal
16,7
13,4
n
Dortmund
29,0
11,6
Bonn
33,3
6,9
in Preußen
30,3
13.6
in England
79,0
—16,9
Am meisten fällt bei dieser Tabelle die Preisbewegung
in England auf, indem die Preissteigerung in den Jahren 1895
bis 1900 nicht weniger als 79 % betrug, von 1900—1907 jedoch
eine Abnahme von 16,9%. Gerade diese ungleichen Preise
geben ein markantes Beispiel dafür ab, wie in einer unkarteliierten
Industrie eine plötzliche und ungeheure Preissteigerung
stattfindet, die dann fast ebenso schnell wieder zurückgeht.
Von einer Kalkulation der Abnehmer kann hier keine
Rede sein. Allerdings sind die englischen Preise im ganzen
niedriger, weshalb sie denn auch gerne denen des Kohlen-Syndikates
gegenübergestellt werden.
ln der Hochkonjunktur am Ende des vorigen Jahrhunderts
hat das Kohlensyndikat seine Preise nur um 25% erhöht,
während gleichzeitig die Kohlenpreise in England,
Frankreich, Österreich und Belgien um ungefähr 100%
stiegen * 2 ). Damals hat sogar das Ausland (Belgien) darauf
Ö Berechnet nach der Tabelle, die den durchschnittlichen Wert
einer Tonne Steinkohlen an der Grube in den verschiedenen Oberbergamtsbezirken
usw. angibt.
2 ) Kontradiktorische Verhandlungen I, p. 144.
Es ist die Behauptung, daß die englischen und belgischen