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III. Kartei! und Konjunktur.
Kohlensyndikat kommt den verschiedenen Industrien nicht
ohne weiteres zugute. Denn diese sind vielmehr gezwungen,
ebenfalls mit den Preisen herabzugehen. Ihnen ist daher eine
Herabsetzung der Preise bei den Kohlensyndikaten nicht
immer erwünscht 1 ). Natürlich darf dieser Gesichtspunkt für
die Kohlensyndikate bei ihren Preisfestsetzungen nicht ausschlaggebend
sein, sie müssen vielmehr auch die Wünsche
der großen Masse der Einzelverbraucher, genügend berücksichtigen
und sich vor allem nach der allgemeinen wirtschaftlichen
Lage richten. Es muß hervorgehoben werden,
daß auch bei anhaltend guter Konjunktur die Syndikate im
allgemeinen die Preise nicht sofort erhöht haben. Es ist
aber durch das langsame Sinken der Preise beim Rückgang
der Konjunktur und das langsame Steigen bei dem
wirtschaftlichen Aufschwünge einigermaßen ein Ausgleich geschaffen
worden.
Inwieweit nun Kartelle Konjunkturenschwankungen vermindert,
bzw. eine größere Stetigkeit in den Preisen gewisser
Erzeugnisse der Industrie tatsächlich herbeigeführt
haben, läßt sich wegen des außerordentlich spärlichen statistischen
Materials bei nur wenigen Industrien nachweisen.
In der Hauptsache sind es nur die Kohlen- und Eisenindustrie
sowie die Chemische Industrie, bei denen sich Vergleiche
der Preise vor und nach der Kartellierung — und diese Vergleiche
sind für uns besonders wertvoll — ermöglichen lassen.
An Hand der Entwicklung der Kohlenpreise läßt sich
nachweisen, daß das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat
in der Tat eine ausgleichende Wirkung auf die Kohlenpreise
ausgeübt hat. Der Minister für Handel und Gewerbe, Dellbrück,
machte am, 2. Mai 1907 bei der Beantwortung der
Interpellation der Abgeordneten Graf von Kanitz und Genossen,
betreffend die Höhe der Kohlenpreise und die Eisenbahntarife
für die Ausfuhr von Steinkohlen und Koks, Angaben
über die Entwicklung der Kohlenpreise; danach
schwankten die Preise im Essen-Werdenschen Bergamtsbezirk
in früheren Zeiten recht beträchtlich;
im Jahre
Mark
im Jahre
Mark
1850
4,78
1855
8,51
1851
4,65
1857
9,10
1852
4,25
1858
8,93
1854
6,07
1860
5,81
1 ) Vgl. Kontradiktorische Verhandlungen, Bd. I, p. 123.