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I. Geschichte und Entwicklung des Kartellwesens.
darf. Da aber der Verbrauch nicht unbegrenzt ist, so standen
die Fabrikanten auf einmal vor der Tatsache, daß mehr
Waren vorhanden waren, als gebraucht werden konnten, und
nun erst setzte die freie Konkurrenz mit voller Wucht ein.
Um die Waren loszuschlagen, wurden die Preise heruntergesetzt,
die Qualität verschlechtert, die Ziele ins Ungemessene
verlängert, die Verkaufsbedingungen ungünstiger und
ungünstigere. Die Gewinne sanken auf ein Minimum, oft verwandelten
sie sich in Verluste, und über die Schwächeren
schlugen die Wogen des Verderbens zusammen; er war gewesen,
während der Stärkere ächzte unter den tiefen Wunden,
die ihm der freie Wettbewerb geschlagen hatte. Der
Arbeiterschaft aber brachte die planlose Produktion ungeregelte,
schwankende Beschäftigung und gedrückte Löhne.
Die freie Konkurrenz, der schrankenlose Wettbewerb,
einst die Pioniere des Fortschritts, brachte nunmehr Verderben
und Vernichtung, den Unternehmern sowohl als auch
den Arbeitern. Da erstand ein Retter, das Kartell 1 ).
Das Jahr 1873 leitete die große Wende in den wirtschaftlichen
Ideen und Organisationen der neuen Zeit ein. Die Lehre
von der schrankenlosen Konkurrenz, dem laissez faire et laissez
passer, erhielt einen Stoß, von dem sie sich nie wieder völlig erholen
sollte. Als nämlich bei diesem Kampf um den Absatzmarkt,
der Mitte der siebziger Jahre seinen Höhepunkt er-J
) Der Fortfall der Zunft und die an ihre Stelle tretende Oewerbefreiheit,
das neue Prinzip der freien Konkurrenz, war also zunächst für
die um die Wende des 18. Jahrhunderts aufkommende Fabrikindustrie
'von Vorteil gewesen, um dann bei zunehmender Entwicklung der
Großindustrie in das Gegenteil umzuschlagen. Aber auch für den Arbeiter,
so meinte man damals (und heute hören wir bisweilen noch dieselbe
Beweisführung) sei die inviduelle Freiheit aut jeden Fall nützlich. Denn
Adam Smith sagte: „Das Erbteil eines armen Mannes liegt in der Kraft
und Geschicklichkeit seiner Hände und ihn zu hindern, diese Kraft
und Geschicklichkeit so anzuwenden, wie er es für passend findet, ohne
dadurch seinen Nächsten zu schädigen, ist eine klare Verletzung dieses
heiligsten Eigentums.“ (Smith, Volkswohlstand, deutsch von Stöpel,
p. 170.) Die Arbeiterschaft aber hat in der Praxis diese Lehren nicht
verfolgt und am Koalitionsprinzip festgehalten, damals in den zünftigen
Gesellenbrüderschaften, heute in den Oewerkvereinen. Ebenso
nähern sich die Unternehmer, indem sie sich kartellieren, wiederum
der alten Zunft, denn beide Organisationen haben keinen andern Zweck,
als Angebot und Nachfrage zu regeln und so zugestalten, wie es dem
Produzenten am vorteilhaftesten ist.