40 II. Allgemeine sozialpolitische Bedeutung der Kartelle.
blickende, sondern mehr der Zukunft überlassen bleibende
Frage der Regelung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluß
von Arbeitstarifverträgen zwischen Kartellen einerseits und
Arbeiterorganisationen andererseits.
Man kann nun gewiß aus mehreren vorhin erwähnten
Beispielen schließen, daß einzelne Kartelle tatsächlich bei
Erledigung von Arbeiterfragen mitgewirkt oder zum wenigsten
einen Einfluß ausgeübt haben. Es drängt sich nun die
Frage auf, ob nicht die Kartellorganisation überhaupt geeignet
ist, von vornherein die Erledigung von Arbeiterfragen
in ihr Tätigkeitsgebiet aufzunehmen. Die Erörterung dieser
Frage wird außerdem noch mehr beweisen, wie unrichtig
man verfahren hat, der Frage 13 eine solche geringe Bedeutung
beizumessen.
Es ist die Beantwortung dieser Frage der Kartellenquete
insbesondere auch unter Hinweis auf das Bestehen
spezifischer Arbeitgeberverbände abgelehnt worden. Die
ohnehin schwierige Kartellorganisation würde allerdings bei
Hinzunahme der ebenfalls verwickelten einschneidenden sozialpolitischen
Fragen in ihren Arbeitsbereich eine nicht unwesentliche
Mehrbelastung erfahren 1 ). Die Arbeitgeberverbände
sind ja auch als spezifische Verbände zur Regelung
aller das Arbeitsverhältnis betreffenden Fragen im letzten
Jahrzehnt gegründet worden. Wegen der kurzen Dauer ihres
Bestehens sind aber diese Verbände bei weitem noch nicht
über die ganze Industrie verbreitet und in manchen Industrien
ist ihre Bedeutung noch ziemlich gering. Außer diesen
Arbeitgeberverbänden ist noch in einer anderen selbstgeschaffenen
Korporation, den wirtschaftlichen Vereinen, reichlich
Gelegenheit geboten, sozialpolitische Fragen gemeinsam
zu erörtern.
Es sind sonach Faktoren genug geschaffen, um in der
Tat den Kartellen eine Beschränkung auf ihren ursprünglichen
Daseinszweck zu gestatten. Trotzdem läßt es sich
a ) Insbesondere weist Tschierschky, Die Organisation der industriellen
Interessen in Deutschland, darauf hin, daß bei dem heutigen Stande
der industriellen Interessenorganisation und bei der Notwendigkeit spezifischer
Arbeitgeberverbände die Beschäftigung mit solchen Fragen
„besser von den Kartellen vermieden wird“.