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II. Allgemeine sozialpolitische Bedeutung der Kartelle.
Funktionen übernomm,en hat. So ist es z. B. in mehreren
Arbeitgeberverbänden des Baugewerbes zugegangen 1 ). Hier
haben sich einige Verbände, die zunächst reine Antistreikvereinigungen
waren, entschlossen, auch Verabredungen hinsichtlich
der Preise, der Lieferungsbedingungen und der Beziehungen
zu ihren Rohstofflieferanten in ihr Programm aufzunehmen.
Der Verlauf ist also ein umgekehrter gewesen,
als man zunächst annehmen möchte, indem nicht die wirtschaftlichen
Vereinigungen Arbeiterfragen, sondern die Arbeitgebervereinigungen
ökonomische Dinge einbezogen
haben. Diese Vereine nun, die wirtschaftliche und soziale
Zwecke gleichzeitig verfolgen, können eigentlich nur als in
einer Personalunion bestehende Doppelgebilde aufgefaßt
werden, scheinen aber bei einer glücklichen Vereinigung
beider Zwecke den Vorzug einer großen Zweckmäßigkeit
zu besitzen. Zunächst handelt es sich zwar noch um Vereinigungen
kleineren Umfanges und geringerer Bedeutung;
die großen Kartelle aber und die großen Arbeitgeberverbände
sind bisher noch durchaus getrennte Organisationen
— vielleicht auch nur rein äußerlich, denn ihre Mitglieder
sind vielfach die nämlichen und unterstützen sich, wie wir
gleich sehen werden, in ihren Bestrebungen gegenseitig * 2 )^
3 ) Nach einer Mitteilung der Redaktion der „Deutschen Arbeitgeber-Zeitung“,
unterm 8. Mai 1909 an den Verfasser.
2 ) So werden sich die Mitglieder des Bergbaulichen Vereins und
des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikates ziemlich genau decken.
Der neuerdings vom „Zechenverband“ an der Ruhr errichtete Arbeitsnachweis
wird von denselben Arbeitgebern organisiert sein. Der Arbeitgeberverband
für den Bezirk der Nordwestlichen Gruppe des Vereins
deutscher Eisen- und Stahlindustrieller kommt „für die Mitglieder
des Stahlwerksverbandes in erster Linie in Betracht“, wie Zöllner in
seinem Buche, Eisenindustrie und Stahlwerks verband, p. 164 sich ausdrückt.
Ebenso sind bei einer Reihe anderer Kartelle und Arbeitgeberverbände
die Mitglieder jeweils fast genau dieselben. So werden die.
Mitglieder der Oberschlesischen Kohlenkonvention in Kattowitz ebenfalls
dem Oberschlesischen berg- und hüttenmännischen Verein zu
Kattowitz angehören, ferner werden die Teilnehmer des Niederschlesischen
Kohlensyndikates G. m. b. H. in Waldenburg in Schlesien piei--stens
ebenfalls dem Verein für die bergbaulichen Interessen Niederschlesiens
in Waldenburg zugehören. Für die Förder- und Verkaufswerke
der Zwickauer und Lugau - Oelsnitzer Steinkohlenwerke in
Zwickau kommen zwei Arbeitgeberverbände in Frage, der Verein für
bergbauliche Interessen zu Zwickau und der Verein für bergbauliche
Interessen im Lugau Oelsnitzer Steinkohlenrevier in Oersdorf bei Chemnitz.
Dem Braunkohlen-Brikett-Verkaufsverein in Cöln steht der Verein