II. Allgemeine sozialpolitische Bedeutung der Kartelle.
wohl begründen, ob man nicht dennoch den Kartellen die
Erledigung von Arbeiterfragen überlassen soll, und ob sie
nicht, vielmehr noch als Arbeitgeberverband und wirtschaftlicher
Verein, überhaupt der geeignete organisatorische Rahmen
sind, sozialpolitische Fragen, insbesondere Arbeiterfragen,
mit Erfolg zu behandeln. Es ist mit Nachdruck zu
betonen, daß gerade deshalb, weil die Kartelle die unmittelbarsten
Wirtschaftsinteressen zu vertreten haben, sie an der
Frage einer Anteilnahme an der Regelung der Arbeits- und
damit der Arbeiterverhältnisse das größte Interesse haben
und im Ernstfälle auch gar nicht daran vorbeikommen. Es
tritt aber noch ein weiteres Moment hinzu. Die Kartelle
stellen gegenüber den beiden anderen Organisationen eine
besonders homogene, auf den engsten Kreis der notwendig
zu berücksichtigenden Interessen beschränkte Organisation
dar, so daß die Kartelle auch in diesen Arbeiterfragen viel
leichter und nachdrücklicher zu Verständigungen gelangen
können, selbst wenn die geschriebenen und ungeschriebenen
Kartellsatzungen eine Behandlung dieser Fragen gar nicht
vorgesehen haben. Den beiden anderen Korporationen haben
die Kartelle auch voraus, daß die ständige Behandlung
wichtiger Fragen der Kartellmitglieder untereinander, womöglich
wichtiger Geschäftsgeheimnisse, eine größere gegenseitige
Annäherung bedingt. Die Erkennung der Gemeinsamkeit
der Interessen schlingt gerade bei der Kartellorganisation
ein festeres Band um die Kartellmitglieder, als dies
bei einer der anderen genannten Organisationen der Fall ist.
Die Aufgabe der Kartelle ist allerdings zunächst nur
eine rein ökonomische und in der Tat finden sich in den
Statuten deutscher Kartelle fast nirgends Elinweise auf eine
Tätigkeit auf dem Gebiete der Arbeiterfragen. Die Scheidung
zwischen Kartellen und Arbeitgeberverbänden ist zur
Zeit noch eine ziemlich scharfe, aber es scheint, als würde
dieses Prinzip bereits hier und da durchbrochen. Es sind
schon einige Fälle bekannt geworden, wo bereits die wirtschaftlichen
und arbeitgeberischen Fragen in einer Organisation
zusammen gefaßt worden sind. Der Hergang der
Entstehung dieser Vereinigungen hat sich in der Weise
vollzogen, daß zunächst ein Arbeitgeberverband gegründet
wurde und daß dieser im Laufe der Zeit wirtschaftliche