11. Allgemeine sozialpolitische Bedeutung der Kartelle.
hervor, und bei den engen Beziehungen die zwischen beiden
Vereinigungen bestanden, kann man sich nicht dabei beruhigen,
daß das Syndikat als solches nicht mit der Regelung
der Arbeitsverhältnisse betraut war“. Es liegt gewiß nahe,
daß das Kohlensyndikat den Arbeitgeberverband: Bergbauverein
in Arbeiterfragen sicherlich beeinflußt hat. Weiter
heißt es dann bei Götzke: „Tatsächlich ist seine (des Kohlensyndikates
U.) Mitwirkung für damit zusammenhängende
Fragen, wie z. B. die der Feierschichteneinschränkung, vom
Bergbauverein in Anspruch genommen worden und es erscheint
uns auch nicht fraglich, daß es im Jahre 1899 m,it
dazu beigetragen hat, den allerdings frivol zu nennenden
Teilausstand im Ruhrbezirk das Lebenslicht auszublasen, indem
er teils durch eigene Lager, teils durch Aushilfslieferungen
anderer nicht vom Ausstand betroffenen Zechen die
Folgen desselben für die gesamte Volkswirtschaft abschwächte
und damit seine Macht brechen half. In ähnlicher
Weise hat das Syndikat gegen Ende des Jahres 1902 bei dem
Ausstand der französischen und englischen Bergleute die
Widerstandsfähigkeit der Bergwerksleiter zum mindesten verlängert“.
Sehr treffend sagt dann Götzke: „Solche Maßnahmen
lassen sich zwar auch von Zeche zu Zeche treffen,
aber doch nicht so schnell und sicher, wie durch eine einheitliche
Verkaufsstelle. Ohne das Syndikat würde wahrscheinlich
der Handel (also noch immer nicht der Arbeitgeberverband!
U.) die Vermittlung in erster Linie übernommen
haben, der die ganze Hilfe aber durch hohe Preisforderungen
vielleicht recht zweifelhaft gemacht hätte“. Aus
diesen Ausführungen Götzkes geht hervor, daß der Arbeitgeberverband:
Bergbauverein zuweilen gar nicht in der Lage
gewesen ist, manche Arbeiterfragen allein, ohne Beihilfe des
Syndikates zu erledigen. Wenn sich nun das Kohlensyndikat
als ein solcher trefflicher Mithelfer in diesen die Arbeiter
so sehr berührenden Angelegenheiten erwiesen hat, dann
ist es doch schon aus Gründen eines einfacheren Geschäftsganges
empfehlenswert, sich den Umweg über einen Arbeitgeberverband
zu ersparen. Man kommt fast unwillkürlich
auf den Gedanken, das Kohlensyndikat — und mit ihm
auch andere bedeutende Syndikate, wie beispielsweise der
Stahlwerksverband — lasse in den Statuten Arbeiter be-