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II. Allgemeine sozialpolitische Bedeutung der Kartelle.
Besonders aber lassen sich ad hoc ergriffene Maßregeln,
so der Beschluß, die in einem Betriebe streikenden Arbeiter
bei keinem der Kartellmitglieder einzustellen, hier leichter
durchführen als bei isolierten Unternehmern.“
Also auch Liefmann erkennt es an, wie außerordentlich
die Kartellorganisation zur Durchführung gewisser Maßnahmen
gegen die Arbeiter geeignet ist, vielmehr denn
als ein bloßer Arbeitgeberverband, der womöglich noch die
Interessen verschiedener Industriezweige vertritt und dem
es schon aus diesem Grunde der Verschiedenheit der vertretenen
Arbeitgeberinteressen halber gar nicht möglich
wäre, einen solchen Zwang auszuüben. Auf der Grundlage
eines Kartells, das eine genau gleichartige Produktion vertritt,
wird vor allem die Durchführung der so außerordentlich
bedeutungsvollen Streikklausel möglich sein 1 ). Besonders
mit Berücksichtigung der Streiks werden sich daher bei
Kartellen im allgemeinen die Aussichten der Arbeiter auf
Erfolg verschlechtern * 2 ), sofern nicht die Arbeiter den Kartellen
entsprechende Organisationen entgegenstellen, worauf
ich später noch zurückkommc.
Ebenso ist Harms 3 ) durchaus beizustimmen, wenn er
die Ansicht vertritt, daß namentlich die Kartelle als kraftvolle
Vertretungen der wirtschaftlichen Interessen des Unternehmers
auch den Arbeitern gegenüber „eine größere Rolle
zu spielen berufen (sind), als gewöhnlich angenommen wird“.
Harms führt hierzu, ganz im Sinne vorstehender Ausführungen,
wörtlich aus: „Zwar wird uns immer wieder versichert,
daß die Kartelle mit der Regelung des Arbeitsverhältnisses
nichts zu tun haben. Ganz allgemein mag das
richtig sein; aber in Wirklichkeit stärken gerade die Kartelle
die Unternehmer in ihrer Stellung gegenüber der Arbeiterschaft
ganz außerordentlich. Welche Entwicklung
möchte beispielsweise der Bergarbeiterstreik angenommen
haben, wenn das Kohlensyndikat nicht bestanden hätte? Die
Maßnahmen gegen Outsider hätten ohne das Syndikat in
1) Diese Ansicht vertritt Tschierschky in einem Aufsatze in der
„Kartell-Rundschau“ 1908, p. 6.
2 ) Liefmann ist ebenfalls dieser Meinung. Vgl. bei ihm Kartelle
und Trusts, p. 58 ff.
3 ) Harms, Arbeiterkammern und Kaufmannskammern, p. 12.