Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Zweites-  Buch.  Die  Begründer.

ihm  den  hervorragenden  Platz  wiederzuverschaffen,  auf  den  es  in  der
sozialen  Literatur  des  neunzehnten  Jahrhunderts  ein  unbestreitbares
Anrecht  hat.
Die  Doctrinede  Saint-Simon  gipfelt  ganz  und  gar  in  einer
Kritik  des  Privateigentums.
Zum  Zweck  dieser  Kritik  kann  sich  der  Volkswirtschaft!er  auf
zwei  verschiedene  Gesichtspunkte  stellen:  erstens  auf  den  der  Verteilung ­
  und  dann  auf  den  der  Erzeugung  der  Güter,  —  auf  den
Gesichtspunkt  der  Gerechtigkeit  oder  auf  den  der  Nützlichkeit.  Die
„Doctrine“  greift  unser  soziales  System  von  beiden  Seiten  zugleich
an  und  faßt  schon  die  meisten  der  Argumente,  die  im  Laufe  des
19.  Jahrhunderts  dagegen  gerichtet  werden,  in  ein  Bündel  zusammen.
In  dieser  doppelten  Aufgabe  lehnt  sie  sich  übrigens  gerade  an  di&
Ideen  Saint-Simon’s  an.
a)  Saint-Simon  hatte  in  der  neuen  Gesellschaft  die  Müßiggänger
den  Arbeitern  gegenübergestellt.  Der  „Industrialismus“  hat  keinen
Platz  für  die  ersteren;  nur  die  Fähigkeit  und  die  Arbeit  geben  hier
im  Prinzip  ein  Anrecht  auf  eine  Entlohnung.  Durch  einen  merkwürdigen ­
  Mangel  an  Folgerichtigkeit  jedoch  betrachtet  Saint-Simon
das  Kapital  als  einen  persönlichen  „Einsatz“,  der  eine  besondere
Entlohnung  rechtfertigt.  Hier  nun  setzen  die  Saint-Simonisten  ein.
Ist  es  nicht  offenbar,  daß  das  Privateigentum  an  Kapitalien  das  letzte
der  Privilegien  vorstellt?  Die  Revolution  hat  die  Kasten  vorteile
verschwinden  lassen;  sie  hat  das  Recht  des  Ältesten,  das  in  der
Familie  die  Ungleichheit  heiligte,  abgeschafft.  Aber  sie  hat  das
persönliche  Eigentum  beibehalten,  —  das  Eigentum,  das  das  ungerechteste ­
  aller  Privilegien  ausmacht,  das  Recht  des  Eigentums  „eine
Abgabe  von  der  Arbeit  anderer  zu  erheben“!  Denn  in  diesem  Rechte,
ein  Einkommen  ohne  Arbeit  einzustreichen,  definiert  sich  für  die
Saint-Simonisten  das  Eigentum J ).  „Im  gewöhnlichen  Sinne  des  Wortes
bedeutet  Eigentum  die  Güter,  die  nicht  dazu  bestimmt  sind,  sofort
verbraucht  zu  werden,  und  die  heute  ein  Recht  auf  ein  Einkommen
geben.  In  diesem  Sinne  umfaßt  es  Grund  und  Boden  und  Kapitalien
d.  h.  in  der  Sprache  der  Ökonomisten  den  Produktionsfonds.  Für
uns  sind  der  Grund  und  Boden  und  die  Kapitalien,  welcher  Art  sie  auch
seien,  ARBEITSMITTEL,  die  Grundbesitzer  und  die  Kapitalisten
(zwei  Klassen,  die  in  dieser  Hinsicht  nicht  voneinander  unterschieden
werden  können)  die  TREUHÄNDER  DIESER  PRODUKTION ­
  S  MI  T  TEL;  ihre  Aufgabe  besteht  darin,  sie  unter  die  Arbeiter
zu  VERTEILEN.  Diese  Verteilung  geschieht  auf  Grund  von
Handlungen,  die  zu  Zinsen,  Miete  und  Pacht  Anlaß  geben“ 1  2 )-1

 )  Doctrine  de  Saint-Simon,  S.  182.
2 )  Ebenda,  S.  190  ff.
            
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