Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel III. Die Assozialisten. 
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richteten Harmonie. Im Grunde genommen ist es die Idee der Natur 
ordnung der Physiokraten, nur mit dem Unterschiede, daß ihre Vor 
stellung von dieser angeblich natürlichen Ordnung durchaus von 
<ler der Physiokraten verschieden war; daraus geht schon hervor, 
daß diese sogenannte natürliche Ordnung nichts weniger als natürlich 
war, da sie ja je nach der subjektiven Auffassung der Betrachter ein 
verschiedenes Bild zeigte. Unter ihren Ausführungen gibt es jedoch 
■einige, von denen man sehr wohl glauben könnte, daß sie Quesnay 
oder La Rivierb entlehnt seien: zum Beispiel die Owen’s, die wir 
bei Dolleans finden: „Die Genossenschaft ist der unmittelbare Träger 
des Willens Gottes, um die Gesellschaft in Harmonie mit der Natur 
zu bringen.“ Das ist ganz und gar die physiokratische Theorie des 
„guten Despoten“ (siehe S. 40). Was Foüeies anlangt, so verglich 
or sich mit Newton, da er das Gesetz der „passionellen“ Anziehung 
entdeckt habe, und er glaubte, daß sein „Genieblitz“, wie Zola 
später sich ausdrückte, darin bestand, die von Gott gegebenen Leiden 
schaften nutzbar gemacht zu haben. 
Worauf cs bannt sächlich au kommt, ist. daß dieser Assozialismus 
noch besonders auf allen Gebieten formell verboten; wie man weiß, 
der französischen Revolution als die Vorstellungen, die diese neuen 
■Gründer von Laienorden wie Owen, Fourier oder Gäbet beherrschten. 
Die Männer von 89 waren übrigens nicht so durchaus im Irrtum, 
nnd es war nicht nur die Furcht vor dem Gespenst der Zünfte und 
Gilden, wenn sie glaubten, daß die Assoziation äußerst gefährlich 
ftir die Freiheit des Individuums sei. Ein italienisches Sprichwort 
*) Was den Sozialismus und die französische Revolution anlangt, siehe das 
vorhergehende Kapitel über Saint-Simon (S 226/227, Anm.). 
a ) In der „Declaration des Droits“ findet sich: „die Freiheit, das Eigentum, der 
Widerstand gegen Unterdrückung“ usw., aber nichts über „das Recht der Assoziation“. 
j , Wie man weiß, wurde die Berufsgenossenschaft, eine der ältesten und auf 
jeden Fall die demokratischste Form der Assoziation, durch das bekannte Dekret von 
U91, das den Namen „Le Chapelier“ trug, verboten, und das Strafgesetzbuch von 
1810 sah strenge Strafen für jede Assoziation von mehr als 20 Personen vor. Im 
Laufe des 19. Jahrhunderts wurden diese Bestimmungen nach und nach abgeschwächt, 
zunächst für die Unterstützungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, damy für die 
Gewerkschaften, doch sie wurden endgültig erst durch das Gesetz vom 1. Juli 1901 
■aufgehoben.
	        
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