Kapitel IV. Friedrich List und die nationale Volkswirtschaftslehre. 311
3. Und auch dann ist der Schutzzoll nur gerechtfertigt, „solange,
bis die Manufaktur zureichend erstarkt ist, um die fremde Konkurrenz
nicht mehr fürchten zu dürfen, und von da an darf der Schutzzoll
„nur insoweit“ angewendet werden, als nötig ist, um die inländische
Manufakturkraft in ihren Wurzeln zu beschützen“ 1 ).
4. Schließlich darf sich der Schutzzoll niemals auf die Land
wirtschaft erstrecken. Die Gründe hierfür sind, daß auf der einen
Seite der Wohlstand der Landwirtschaft in hohem Maße von dem
Fortschritte der Fabriken abhängt. Der Schutz der Fabriken nützt
indirekt der Landwirtschaft, während die Preiserhöhung der Rohstoffe
und Lebensmittel der Industrie schaden würde. Weiterhin besteht
eine natürliche und besonders vorteilhafte Scheidung der Boden
kulturen zwischen den verschiedenen Ländern, eine Scheidung, die
mit den ursprünglichen Eigenschaften ihres Bodens zusammenhängt,
und die der Schutzzoll nur stören kann. Diese natürlichen Unter
schiede bestehen aber nicht für die Fabriken, „für die alle Nationen
der gemäßigten Zonen . . . gleichmäßig befähigt sind“. 2 )
Man würde jedoch einige Mühe haben, diesen plötzlichen Um
schwung List’s zugunsten des landwirtschaftlichen Freihandels zu
verstehen, wenn man sich nicht vor Augen hielte (wie dies bei vielen
■anderen Punkten seines Systems notwendig ist), daß er stets nur an
die besondere Lage Deutschlands denkt. Damals war Deutschland
«in Getreideausfuhrland und litt daher unter den englischen Getreide
zöllen. Der deutsche Landwirt brauchte keinen Schutz, sondern
Absatzgebiete; List würde glücklich gewesen sein, wenn er England
zur Abschaffung seiner „Corn-laws“ hätte bereden können. 1879, mit
dem Tage, an dem die Landwirte sich durch die fremde Konkurrenz
ländischen Fabrikanten ruiniert und später an ihre Stelle tritt). — Es ist das ein
Beweis, schließt List, für die Unmöglichkeit, in der sich die Fabrikanten eines neuen
Landes befinden, aus eigenen Kräften und ohne Schutzzölle gegen die Konkurrenz
der Länder mit alter Industrie zu kämpfen. Dieses Argument ist in den letzten Jahren
«m häufigsten von den englischen Schutzzöllnern augewendet worden, um sich gegen
die amerikanische Industrie zu verteidigen! Was würde List zu dieser Umkehrung
der Dinge sagen?
*) Nat. Syst. S. 261, Cotta. Ausg. 1841 und im ganzen 'XVI. Kap. (Buch II),
Wo er unter anderem, auf Seite 431 sagt: „es wäre fehlerhaft, wenn Frankreich,
nachdem seine Manufakturkraft zureichend erstarkt ist, nicht nach und nach zum
gemäßigten Schutzzoll überginge, wenn es nicht durch Zulassung einer beschränkten
Konkurrenz seine Mannfakturisten zur Nacheiferung anzusporneu trachten würde.“
2 ) N a t. S y s t. S. 304 und besonders auf S. 306 u. f. (Cotta. Ausg. 1841), wo er plötzlich
die Taktik wechselt und alle die Argumente, die die Freihändler auf die Gesamtheit
der Produkte anwenden, für sich zugunsten des landwirtschaftlichen Freihandels in
Anspruch nimmt. Vgl. auch S. 460 (Ausg. Haüssbk), wo er schreibt, daß die Land
wirtschaft „genügend durch die Natur der Dinge gegen die ausländische Konkurrenz
geschützt sei“.