Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  IV.  Friedrich  List  und  die  nationale  Volkswirtschaftslehre.  311

3.  Und  auch  dann  ist  der  Schutzzoll  nur  gerechtfertigt,  „solange,
bis  die  Manufaktur  zureichend  erstarkt  ist,  um  die  fremde  Konkurrenz
nicht  mehr  fürchten  zu  dürfen,  und  von  da  an  darf  der  Schutzzoll
„nur  insoweit“  angewendet  werden,  als  nötig  ist,  um  die  inländische
Manufakturkraft  in  ihren  Wurzeln  zu  beschützen“  1 ).
4.  Schließlich  darf  sich  der  Schutzzoll  niemals  auf  die  Landwirtschaft ­
  erstrecken.  Die  Gründe  hierfür  sind,  daß  auf  der  einen
Seite  der  Wohlstand  der  Landwirtschaft  in  hohem  Maße  von  dem
Fortschritte  der  Fabriken  abhängt.  Der  Schutz  der  Fabriken  nützt
indirekt  der  Landwirtschaft,  während  die  Preiserhöhung  der  Rohstoffe
und  Lebensmittel  der  Industrie  schaden  würde.  Weiterhin  besteht
eine  natürliche  und  besonders  vorteilhafte  Scheidung  der  Bodenkulturen ­
  zwischen  den  verschiedenen  Ländern,  eine  Scheidung,  die
mit  den  ursprünglichen  Eigenschaften  ihres  Bodens  zusammenhängt,
und  die  der  Schutzzoll  nur  stören  kann.  Diese  natürlichen  Unterschiede ­
  bestehen  aber  nicht  für  die  Fabriken,  „für  die  alle  Nationen
der  gemäßigten  Zonen  .  .  .  gleichmäßig  befähigt  sind“. 2 )
Man  würde  jedoch  einige  Mühe  haben,  diesen  plötzlichen  Umschwung ­
  List’s  zugunsten  des  landwirtschaftlichen  Freihandels  zu
verstehen,  wenn  man  sich  nicht  vor  Augen  hielte  (wie  dies  bei  vielen
■anderen  Punkten  seines  Systems  notwendig  ist),  daß  er  stets  nur  an
die  besondere  Lage  Deutschlands  denkt.  Damals  war  Deutschland
«in  Getreideausfuhrland  und  litt  daher  unter  den  englischen  Getreidezöllen. ­
  Der  deutsche  Landwirt  brauchte  keinen  Schutz,  sondern
Absatzgebiete;  List  würde  glücklich  gewesen  sein,  wenn  er  England
zur  Abschaffung  seiner  „Corn-laws“  hätte  bereden  können.  1879,  mit
dem  Tage,  an  dem  die  Landwirte  sich  durch  die  fremde  Konkurrenz

ländischen  Fabrikanten  ruiniert  und  später  an  ihre  Stelle  tritt).  —  Es  ist  das  ein
Beweis,  schließt  List,  für  die  Unmöglichkeit,  in  der  sich  die  Fabrikanten  eines  neuen
Landes  befinden,  aus  eigenen  Kräften  und  ohne  Schutzzölle  gegen  die  Konkurrenz
der  Länder  mit  alter  Industrie  zu  kämpfen.  Dieses  Argument  ist  in  den  letzten  Jahren
«m  häufigsten  von  den  englischen  Schutzzöllnern  augewendet  worden,  um  sich  gegen
die  amerikanische  Industrie  zu  verteidigen!  Was  würde  List  zu  dieser  Umkehrung
der  Dinge  sagen?
*)  Nat.  Syst.  S.  261,  Cotta.  Ausg.  1841  und  im  ganzen  'XVI.  Kap.  (Buch  II),
Wo  er  unter  anderem,  auf  Seite  431  sagt:  „es  wäre  fehlerhaft,  wenn  Frankreich,
nachdem  seine  Manufakturkraft  zureichend  erstarkt  ist,  nicht  nach  und  nach  zum
gemäßigten  Schutzzoll  überginge,  wenn  es  nicht  durch  Zulassung  einer  beschränkten
Konkurrenz  seine  Mannfakturisten  zur  Nacheiferung  anzusporneu  trachten  würde.“
2 )  N  a  t.  S  y  s  t.  S.  304  und  besonders  auf  S.  306  u.  f.  (Cotta.  Ausg.  1841),  wo  er  plötzlich
die  Taktik  wechselt  und  alle  die  Argumente,  die  die  Freihändler  auf  die  Gesamtheit
der  Produkte  anwenden,  für  sich  zugunsten  des  landwirtschaftlichen  Freihandels  in
Anspruch  nimmt.  Vgl.  auch  S.  460  (Ausg.  Haüssbk),  wo  er  schreibt,  daß  die  Landwirtschaft ­
  „genügend  durch  die  Natur  der  Dinge  gegen  die  ausländische  Konkurrenz
geschützt  sei“.
            
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