Full text: Die Nährmittelverteilung im Kriege

10. Die Lage im neuen Wirtschaftsjahre 1917/18, 
Mit -dem Beginne -des Wirtschaftsjahres 1917/18 wurde es 
notwendig, infolge der Erhöhung der Grundpreise für Brotge 
treide eine N e n r e g e l n n g d e r Preise für Nährmittel vor 
zunehmen. Für Graupen, Grieß und .Hafernährmittel -bestanden 
von seiten des Kriegsernährungsamts festgesetzte Höchstpreise, für 
Teigwaren Vertragspreise. Diese Preisfestsetzung hatte sich im 
allgemeinen bewährt, weil sie keinen Anreiz zur Herstellung „ver 
kehrsfreier Ware" enthält, der bei einer Freilassung der Ver 
braucherpreise von behördlicher Preisfestsetzung vorhanden ist, 
und weil Vorstellungen wegen verschiedener Preisbemessung irr 
den einzelnen Landesteilen vermieden -wurden. Auch empfahl sich 
eine einheitliche Preisfestsetzung durch das Kriegsernährungsamt 
im Interesse der Kleinhändler. Wäre die Preisfestsetzung freige 
lassen oder dcir einzelnen Landeszentralbehörden anheimgegeben 
worden, so stand zu erwarten, daß durch die Verschiedenheit der 
Preise und ihre Erhöhung — mit einer solchen mußte 
wogen der Erhöhung der Grundpreise für Brotgetreide 
unter -allen Umständen gerechnet werden — heftige Beschwerden 
in der Öffentlichkeit hervorgerufen würden. So kain man zu dem 
Ergebnis, die Abgabepreise für die Hersteller durch die Reichs- 
getreidestelle festsetzen zu lassen und durch -Verordnung des Kriegs- 
ernährungsamts entsprechende -ein he itlich e Höchstpreise 
für die Abgabe der Waren an den Kleinhandel -und an den Ver 
braucher für das -ganze Reich zu bestimmen. Dabei konnten 
die -gegen die in: Wirtschaftsjahre 1916/17 vom Kri-egs- 
ernährungsamte festgesetzten oder bewilligten H -a n d els- 
zusch läge zu manchen Erzeugerpreisen im Laufe des 
Wirtschaftsjahres immer nachdrücklicher erhobenen Beschwer 
den nicht als unberechtigt -erachtet werden und unberück 
sichtigt bleiben. Es kann dabei nicht vorausgesetzt werden, 
daß die im Vorjahre zum Teil unter ausdrücklicher Zustimmung 
und Mitwirkung beteiligter Handelskreise festgesetzten Zuschläge 
an sich zu niedrig waren. Jedoch war nicht zu verkennen, daß im 
Lause des Wirtschaftsjahres erschwerende Umstände aufgetreten 
sind, welche die ursprünglich vielleicht ausreichenden Handels 
spannen als unzulänglich für die letzte Zeit des verflossenen Wirt-
	        
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