10. Die Lage im neuen Wirtschaftsjahre 1917/18,
Mit -dem Beginne -des Wirtschaftsjahres 1917/18 wurde es
notwendig, infolge der Erhöhung der Grundpreise für Brotge
treide eine N e n r e g e l n n g d e r Preise für Nährmittel vor
zunehmen. Für Graupen, Grieß und .Hafernährmittel -bestanden
von seiten des Kriegsernährungsamts festgesetzte Höchstpreise, für
Teigwaren Vertragspreise. Diese Preisfestsetzung hatte sich im
allgemeinen bewährt, weil sie keinen Anreiz zur Herstellung „ver
kehrsfreier Ware" enthält, der bei einer Freilassung der Ver
braucherpreise von behördlicher Preisfestsetzung vorhanden ist,
und weil Vorstellungen wegen verschiedener Preisbemessung irr
den einzelnen Landesteilen vermieden -wurden. Auch empfahl sich
eine einheitliche Preisfestsetzung durch das Kriegsernährungsamt
im Interesse der Kleinhändler. Wäre die Preisfestsetzung freige
lassen oder dcir einzelnen Landeszentralbehörden anheimgegeben
worden, so stand zu erwarten, daß durch die Verschiedenheit der
Preise und ihre Erhöhung — mit einer solchen mußte
wogen der Erhöhung der Grundpreise für Brotgetreide
unter -allen Umständen gerechnet werden — heftige Beschwerden
in der Öffentlichkeit hervorgerufen würden. So kain man zu dem
Ergebnis, die Abgabepreise für die Hersteller durch die Reichs-
getreidestelle festsetzen zu lassen und durch -Verordnung des Kriegs-
ernährungsamts entsprechende -ein he itlich e Höchstpreise
für die Abgabe der Waren an den Kleinhandel -und an den Ver
braucher für das -ganze Reich zu bestimmen. Dabei konnten
die -gegen die in: Wirtschaftsjahre 1916/17 vom Kri-egs-
ernährungsamte festgesetzten oder bewilligten H -a n d els-
zusch läge zu manchen Erzeugerpreisen im Laufe des
Wirtschaftsjahres immer nachdrücklicher erhobenen Beschwer
den nicht als unberechtigt -erachtet werden und unberück
sichtigt bleiben. Es kann dabei nicht vorausgesetzt werden,
daß die im Vorjahre zum Teil unter ausdrücklicher Zustimmung
und Mitwirkung beteiligter Handelskreise festgesetzten Zuschläge
an sich zu niedrig waren. Jedoch war nicht zu verkennen, daß im
Lause des Wirtschaftsjahres erschwerende Umstände aufgetreten
sind, welche die ursprünglich vielleicht ausreichenden Handels
spannen als unzulänglich für die letzte Zeit des verflossenen Wirt-