Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Drittes Buch. Der Liberalismus. 
da er eine Art von Fortleben des Willens darstellt. Stuaet Mill. 
entzieht sich dieser Schwierigkeit in höchst geistreicher Weise: er 
achtet das Verfügungsrecht des Besitzers, aber begrenzt das Erwerbs 
recht bei den Erben: der Erbe darf über ein bestimmtes Vermögen 
hinaus nichts erhalten. Der Erblasser besitzt die volle Freiheit, sein 
Vermögen jedem, dem er will, zu geben oder zu hinterlassen, aber 
nicht dem, der schon einen genügenden Anteil am Reichtum hat. Von 
allen von Stuaet Mill vorgeschlagenen Lösungen ist diese offenbar 
die am stärksten sozialistische: daher schlägt er sie auch mehr in 
der Form einer Anregung als eines positiven Projekts vor 1 ). 
Stuaet Mill hätte in das Kapitel eingereiht werden können,, 
das wir den Pessimisten gewidmet haben, denn in gewisser Hinsicht 
gehört er zu ihrer Schule, besonders, weil er stets mehr die trübe- 
Seite der wirtschaftlichen Tatsachen ins Auge faßt. Wie wir schon 
gesehen haben, erscheint ihm nicht nur das Gesetz der Bevölkerung 
als voller Gefahren für die Zukunft der Arbeiterklasse, sieht er nicht 
nur in dem Gesetz des sinkenden Bodenertrages, d. h. in der ver 
hängnisvollen Begrenzung der zum Leben notwendigen Erzeugnisse, 
„die wichtigste Wahrheit der volkswirtschaftlichen Wissenschaft“, 
sondern seine Bücher sind voll von melancholischen Betrachtungen 
über den eitlen Glauben an den Fortschritt. So sagt er z. B. an der 
so oft angeführten Stelle: „Es ist zweifelhaft, ob alle mechanischen 
Erfindungen die tägliche Arbeitslast irgendeines menschlichen Wesens 
erleichtert haben 2 )“. Und in gleicher Weise zeigt er uns in einer- 
ergreifenden Vision die Zukunft der Gesellschaft und führt aus: „wie 
der Strom menschlichen Fleißes am Ende allen' Endes in ein stag 
nierendes totes Meer mündet“. 
Es ist der Mühe wert, einen Augenblick bei dieser Idee eines 
stationären Zustandes zu verweilen, die, wenn auch ihre Ur- 
3 ) „Wenn ich einen Q-esetzeseod.es: formulieren sollte, der mir an 
sich als der beste erscheint, so würde ich vorziehen, nicht die Quote festzu 
legen, die ein jeder testamentarisch vermachen kann, sondern die Höhe der Erbschaft, 
die ein jeder durch erblasserliche Zuwendung oder als Erbschaft erhalten darf. Es 
soll einem jeden frei stehen, über sein Eigentum durch Testament zu verfügen, aber 
nicht es zu verschwenden, um ein oder mehrere Personen über ein bestimmtes, fest 
gelegtes Maximum hinaus zu bereichern“ (Bd. L, B. II, Kap. 2, § 4). 
Es ist kaum notwendig, darauf hinzuweisen, daß die Beschränkung des Erbrechtes 
eine durchaus persönliche Auffassung des Individualismus Stuart Mill’s ist, die, 
gerade wie übrigens die vorhergehenden Lösungen, von der überwiegenden Mehrzahl 
der Individualisten verworfen wird. Es ist daher etwas gewagt, wenn Schatz in 
seinem Buch über den Individualismus behauptet, daß „Stuart Mill der wirkliche 
Wardein des individualistischen Geistes sei!“ Er wäre dann ein etwas ungetreuer 
Verwalter, dessen Unterschlagungen zu zahlreichen Prozessen Anlaß gegeben hätten! 
2 ) Principles, B, IV, Kap. 6, § 2.
	        
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