Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Drittes  Buch.  Der  Liberalismus.

da  er  eine  Art  von  Fortleben  des  Willens  darstellt.  Stuaet  Mill.
entzieht  sich  dieser  Schwierigkeit  in  höchst  geistreicher  Weise:  er
achtet  das  Verfügungsrecht  des  Besitzers,  aber  begrenzt  das  Erwerbsrecht ­
  bei  den  Erben:  der  Erbe  darf  über  ein  bestimmtes  Vermögen
hinaus  nichts  erhalten.  Der  Erblasser  besitzt  die  volle  Freiheit,  sein
Vermögen  jedem,  dem  er  will,  zu  geben  oder  zu  hinterlassen,  aber
nicht  dem,  der  schon  einen  genügenden  Anteil  am  Reichtum  hat.  Von
allen  von  Stuaet  Mill  vorgeschlagenen  Lösungen  ist  diese  offenbar
die  am  stärksten  sozialistische:  daher  schlägt  er  sie  auch  mehr  in
der  Form  einer  Anregung  als  eines  positiven  Projekts  vor 1 ).
Stuaet  Mill  hätte  in  das  Kapitel  eingereiht  werden  können,,
das  wir  den  Pessimisten  gewidmet  haben,  denn  in  gewisser  Hinsicht
gehört  er  zu  ihrer  Schule,  besonders,  weil  er  stets  mehr  die  trübe-Seite
  der  wirtschaftlichen  Tatsachen  ins  Auge  faßt.  Wie  wir  schon
gesehen  haben,  erscheint  ihm  nicht  nur  das  Gesetz  der  Bevölkerung
als  voller  Gefahren  für  die  Zukunft  der  Arbeiterklasse,  sieht  er  nicht
nur  in  dem  Gesetz  des  sinkenden  Bodenertrages,  d.  h.  in  der  verhängnisvollen ­
  Begrenzung  der  zum  Leben  notwendigen  Erzeugnisse,
„die  wichtigste  Wahrheit  der  volkswirtschaftlichen  Wissenschaft“,
sondern  seine  Bücher  sind  voll  von  melancholischen  Betrachtungen
über  den  eitlen  Glauben  an  den  Fortschritt.  So  sagt  er  z.  B.  an  der
so  oft  angeführten  Stelle:  „Es  ist  zweifelhaft,  ob  alle  mechanischen
Erfindungen  die  tägliche  Arbeitslast  irgendeines  menschlichen  Wesens
erleichtert  haben 2 )“.  Und  in  gleicher  Weise  zeigt  er  uns  in  einerergreifenden
  Vision  die  Zukunft  der  Gesellschaft  und  führt  aus:  „wie
der  Strom  menschlichen  Fleißes  am  Ende  allen'  Endes  in  ein  stagnierendes ­
  totes  Meer  mündet“.
Es  ist  der  Mühe  wert,  einen  Augenblick  bei  dieser  Idee  eines
stationären  Zustandes  zu  verweilen,  die,  wenn  auch  ihre  Ur-3
 )  „Wenn  ich  einen  Q-esetzeseod.es:  formulieren  sollte,  der  mir  an
sich  als  der  beste  erscheint,  so  würde  ich  vorziehen,  nicht  die  Quote  festzulegen, ­
  die  ein  jeder  testamentarisch  vermachen  kann,  sondern  die  Höhe  der  Erbschaft,
die  ein  jeder  durch  erblasserliche  Zuwendung  oder  als  Erbschaft  erhalten  darf.  Es
soll  einem  jeden  frei  stehen,  über  sein  Eigentum  durch  Testament  zu  verfügen,  aber
nicht  es  zu  verschwenden,  um  ein  oder  mehrere  Personen  über  ein  bestimmtes,  festgelegtes ­
  Maximum  hinaus  zu  bereichern“  (Bd.  L,  B.  II,  Kap.  2,  §  4).
Es  ist  kaum  notwendig,  darauf  hinzuweisen,  daß  die  Beschränkung  des  Erbrechtes
eine  durchaus  persönliche  Auffassung  des  Individualismus  Stuart  Mill’s  ist,  die,
gerade  wie  übrigens  die  vorhergehenden  Lösungen,  von  der  überwiegenden  Mehrzahl
der  Individualisten  verworfen  wird.  Es  ist  daher  etwas  gewagt,  wenn  Schatz  in
seinem  Buch  über  den  Individualismus  behauptet,  daß  „Stuart  Mill  der  wirkliche
Wardein  des  individualistischen  Geistes  sei!“  Er  wäre  dann  ein  etwas  ungetreuer
Verwalter,  dessen  Unterschlagungen  zu  zahlreichen  Prozessen  Anlaß  gegeben  hätten!
2 )  Principles,  B,  IV,  Kap.  6,  §  2.
            
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