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nährer zu sichern suchten, wurden sie von den Gerichts-
höfen hartherzig abgewiesen. Mit Richtern besetzt, die
entweder kapitalistische Rechtsanwälte oder ehemalige Ge-
sellschafts-Rechtsanwälte sind, haben diese Gerichtshöfe
Interpretationen angewandt wie die Lehren von der „„wis-
sentlichen Gefahrenübernahme*‘‘, von der „Mitarbeiter“-
gefahr und von der „die Verletzung verschuldenden Fahr-
lässigkeit‘“. Nach diesen Lehren wird angenommen, daß
der Arbeiter, indem er in das Dienstverhältnis eingetreten
ist, das ganze Risiko auf sich genommen hat und alle Ver-
antwortung trägt. Wenn ein Arbeiter durch fehlerhafte Ma-
schinenanlagen, die er auf Befehl des Fabrikdirektors oder
Werkführers benutzt hat, zum Krüppel gemacht oder auf
andere Weise verletzt wird, so kann er keine Entschädigung
erlangen, denn die Gerichtshöfe haben sich nach der „Mit-
arbeiter‘“-Lehre dahin entschieden, daß der Direktor oder
der Werkführer ein Mitangestellter ist und daß deshalb
auf den Fabrikherrn keine Verantwortung fällt.
In bezug auf gewissenlose Ausbeutung sind die Verhält-
nisse in den andern Bergwerksanlagen dieselben. Dieselbe
gewaltsame Anwerbung billiger Einwandererarbeit, die-
selben Betrügereien und Räubereien, dasselbe Erpressungs-
system mit Gesellschaftswohnhäusern und Warenhäusern,
dieselben brutalen Wohnungskündigungen, dasselbe häufige
Vorkommen schrecklicher Unglücksfälle.
Verkehrs- und andere Arbeiter
Es gibt indes noch eine andere große Abteilung des ameri-
kanischen Proletariats, auf die wenigstens kurz hingewiesen
werden muß. Dies sind die Lohnarbeiter — zwischen
4 und 5 Millionen — in Verkehr und Transport. Von
diesen sind nach dem Zählergebnis von 1900 630 127
Schreiber und Kopisten, 254 880 Buchhalter und Rech-
nungsführer, 241 162 Agenten, 611 139 Verkäufer und Ver-
käuferinnen, 112 364 Stenographen und Maschinenschrei-
ber, 92 919 Handelsreisende, 78 406 Bootsleute und Ma-
trosen, 538 933 Fuhrmänner, Rollkutscher usw., und Leute
in andern Beschäftigungen in verschiedener Zahl. Das