Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Der  Staatssozialismus.

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auskommen  können,  oder  in  Wohltätigkeitsanstalten,  in  denen  nur  das
Interesse  Anderer  in  Betracht  kommt.  Weiterhin  kann  sich  auch  das
Privatinteresse  sehr  oft  in  Widerspruch  mit  dem  allgemeinen  Interesse  /
befinden:  so  zum  Beispiel  in  den  Unternehmungen  der  städtischen
Wasser-  und  Gasanstalten,  die  Monopole  darstellen,  und  in  denen  der
individuelle  Unternehmer  notwendigerweise  den  Maximalprofit  zu
erreichen  sucht.  In  der  Mehrzahl  dieser  Fälle  ist  Stuaet  Mill
geneigt,  die  Einmischung  des  Staates  zuzulassen*).
Zur  gleichen  Zeit  beglückwünschte  Michel  Chevaliee  von  seinem
Lehrstuhl  im  College  de  France  herab  Stuaet  Mill  dazu:  „die  Regierungen ­
  wieder  in  die  ihnen  zustehenden  Machtbefugnisse  eingesetzt ­
  zu  haben“  2 ).  Die  Personen,  die  da  glauben,  die  wirtschaftliche
Ordnung  einzig  und  allein  auf  Grund  der  Konkurrenz  und  des  persönlichen ­
  Interesses  errichten  zu  können,  „lassen  sich“,  so  meint  er,  „von
einem  Spiegelbild  täuschen“  oder  „bewegen  sich  in  einem  Kreis  von
Irrtümern“.  Für  ihn  ist  die  Regierung  „der  Geschäftsführer  der
nationalen  Assoziation“.  Sie  muß  daher  „überall  dort,  wo  das  Gemeininteresse ­
  in  Frage  steht“  eingreifen.  Er  protestiert  gegen  die,  die
ihre  Befugnisse  auf  die  eines  „Polizisten“  beschränken  wollen 3 ).
Indem  er  diese  Prinzipien  auf  die  öffentlichen  Arbeiten  anwendet,
weist  er  nach;  „daß  dieselben  durchaus  und  in  jeder  Hinsicht  Angelegenheiten ­
  des  Staates  sind“,  und  daß  die  Garantien  einer  guten
Ausführung  nicht  weniger  gut  unter  der  Kontrolle  des  Staates,  als
unter  der  einer  Privatgesellschaft  verwirklicht  werden.
Im  Jahre  1863  schnitt  Couenot,  ein  Schriftsteller,  dessen  Ruf
bedeutend  geringer  war  als  der  Chbvaliek’s  oder  Mill’s,  aber  dessen
scharfsinnige  Gedanken  trotz  ihres  geringen  sofortigen  Einflusses
eine  große  Bedeutung  für  die  Geschichte  der  Doktrinen  haben,  das
gleiche  Problem  in  seinen  „Principes  de  la  theorie  des
richesses“  an.  Er  erfaßt  sofort  den  Kern  des  Problems  und  fragt

x )  Man  findet  die  gleiche  Auffassung  in  seinem  Buche  Essay  on  liberty,
in  dem  er  behauptet,  daß  „Handeltreiben  eine  soziale  Tätigkeit  ist“,  und  daß  infolgedessen ­
  Jeder  Kaufmann  „der  Gerichtsbarkeit  der  Gesellschaft  unterliegt“,  und  daß
„das  Prinzip  der  individuellen  Freiheit,  da  es  von  der  Lehre  des  Freihandels  nicht
berührt  wird,  ebensowenig  in  den  meisten  der  Probleme,  die  hinsichtlich  der  Grenzen
dieser  Lehre  auftreten,  in  Frage  steht,  z.  B.  wenn  es  sich  darum  handelt,  zu  wissen,
welche  Ausdehnung  der  Kontrolle  zur  Verhinderung  des  Betruges  durch  Verfälschungen
statthaft  ist,  oder  bis  zu  welchem  Punkte  man  den  Arbeitgebern  sanitäre  Vorsichtsmaßregeln ­
  oder  Einrichtungen  zum  Schutze  der  in  gefährlichen  Beschäftigungen
verwendeten  Arbeiter  auferlegen  soll  ...  Im  Prinzip  ist  es  unbestreitbar,  daß  (die
Staatsbürger)  gerechtfertigterweise  hinsichtlich  dieser  Zwecke  kontrolliert  werden
können“  (S.  174).
2 )  Michel  Chevalier,  Zehnte  Eröffnungsrede,  Cours,  Bd.  I,  221.
")  Codes,  Bd.  I,  S.  211,  214;  Bd.  II,  S.  38,  115.
            
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