Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Der  Staatssozialismus.

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seinem  Gewissen  gegenüber  stellt  .  .  .  Welche  Verfassung  auch  immer
er  habe,  der  Staat  ist  besser  als  die  Individuen“ 1 ).
Dies  grenzt  schon  an  Mystizismus.
Ohne  so  weit  zu  gehen,  und  gar  ohne  mit  Adolf  Wagner  zuzugeben, ­
  daß  der  einfache  Nachweis  einer  historischen  Entwicklung
genüge,  um  eine  Politik  zu  rechtfertigen,  muß  man  es  dem  Staatssozialismus ­
  zum  Verdienst  anrechnen,  das  systematische  Mißtrauen
des  Liberalismus  gegenüber  der  Regierung  bekämpft  zu  haben.  Wenn
man  im  Prinzip  den  regelnden  Einfluß  einer  Zentralgewalt  auf  die
sozialen  Beziehungen  anerkennt,  läßt  es  sich  in  der  Tat  nur  schwer
verstehen,  weshalb  diesem  Einfluß  a  priori  gewisse  wirtschaftliche
Beziehungen  entzogen  werden  müßten.
Nur  bleibt,  auch  wenn  das  Prinzip  anerkannt  ist,  die  wirkliche
Schwierigkeit  durchaus  bestehen;  wie  soll  man  den  Machtbereich
des  Staates  von  dem  des  Individuums  abgrenzen?  Wie  weit,  innerhalb
welcher  Grenzen,  auf  Grund  welcher  Regeln  soll  der  Staat  einschreiten?
  Um  jeden  Preis  müssen  die  Befugnisse  abgegrenzt  werden,
da  es,  so  erklärt  Adolf  Wagner,  unmöglich  ist,  das  Motiv  des  Privatinteresses ­
  ganz  und  gar  durch  das  des  Gemeininteresses  zu  ersetzen,
wie  das  die  Kollektivisten  tun  wollen:  dazu  müßte  man  einen  grundstürzenden
  Wandel  der  menschlichen  Psychologie  annehmen.
Dupont-Whitb  hatte  das  Problem  für  unlösbar  erklärt 2 ).  Auch
Adolf  Wagner  erklärt  es  für  unmöglich,  eine  absolute  Regel  aufzustellen. ­
  Es  ist  Aufgabe  des  Staatsmannes,  in  jedem  Einzelfall  gemäß
den  Umständen  zu  entscheiden.  Jedoch  liefert  er  einige  allgemeine
Fingerzeige.  Im  Prinzip  soll  sich  der  Staat  nicht  an  die  Stelle  des
Individuums  setzen 3 ),  sondern  sich  „um  die  allgemeinen  Bedingungen ­
  seiner  Entwicklung  kümmern“.  Die  Selbsttätigkeit  des  Individuums ­
  muß  der  wesentliche  Hebel  des  wirtschaftlichen  Fortschrittes
bleiben.  Auf  den  ersten  Blick  ist  dies  dasselbe  Prinzip,  das  Stuart
Mill  aufstellte.  Zwischen  beiden  besteht  aber  ein  bedeutsamer  Uuter-')

  L’Individu  et  l’Etat,  S.  163—164.
2 )  „Bis  heute  bietet  sich  nichts,  das  als  Kriterium  dienen  könnte,  um  zu  unterscheiden, ­
  was  dem  Staat  und  was  dem  Individuum  zusteht,  ..  .  doch  ist  das  gleichgültig, ­
  da  man  stets  in  jedem  besonderen  Fall,  diese  beiden  Kräfte  gemäß  gleicherweise ­
  besonderen  Tatsachen  ins  Gleichgewicht  bringen  kann“-  (Dupont-White,
L’Individu  et  l’Etat,  S.  301  und  298).  An  anderer  Stelle,  im  Vorwort  zu
Stuabt  Mill’s  Essay  on  Liberty,  franz.  Übers,  sagt  er  noch;  „Ist  diese  Definition
möglich  ?  Ich  glaube  es  nicht.  Man  bedenke  doch,  wenn  man  vom  Individuum  und  der
Gesellschaft  spricht,  daß  es  sich  um  zwei  Kräfte  handelt,  das  Leben  und  das  Recht
(S.  YII)  .  .  .  Das  Recht  mnß  Schritt  für  Schritt  dem  Leben  folgen,  indem  es  das
Leben  entweder  einengt  oder  steigert,  je  nachdem  es  sich  zu  wenig  oder  zu  stark
bestätigt“  (S.  XIII).
s )  Waonek,  Grundlegung,  S.  887.
            
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