Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Viertes Buch. Die Abtrünnigen. 
es gibt viele unterschiedliche Arten, diese brüderliche Gleichheit zu 
verstehen. Auch kann man sagen, daß sie alle, wie schon die Kano 
niker des Mittelalters taten, von dem gerechten Preise und von dem 
gerechten Lohne sprechen, womit gesagt werden soll, daß sie sich 
weigern, zuzugeben, die Arbeit des Menschen sei nur eine Ware, die 
dem Spiel des Gesetzes von Angebot nnd Nachfrage überliefert ist; 
sie sehen in der menschlichen Arbeit etwas heiliges: und schon das 
römische Recht gab nicht zu, daß die Res saerae Gegenstände des 
Handels werden dürften. Sobald es sich aber darum handelt, ein 
Programm aufzustellen, trennen sich die Wege. Denn wenn in der 
Heiligen Schrift die Stellen über die wirtschaftlichen und sozialen 
Fragen zahlreich genug sind, so sind sie auch allgemein genug, um 
den verschiedensten Lehren als Stützpunkte dienen zu können. 
Vielleicht wird man denken, daß es nicht recht lohne, diesen 
Doktrinen ein besonderes Kapitel zu widmen, einmal wegen ihres 
mehr moralischen als wirtschaftlichen Charakters, und dann, weil wir 
hier nicht, wie in den vorhergehenden Kapiteln, die Namen be 
deutender Meister finden, die die Wissenschaft mit selbständigen 
Beiträgen bereichert haben —, abgesehen von Le Play, der aber 
doch nur in recht loser Verbindung mit dieser Schule steht. Es gibt 
jedoch große Gedankenströmungen, die an fast keine Namen ge 
bunden sind: die Bedeutung einer Lehre soll sich auch weniger aus 
dem Ruhm ihrer Urheber als aus ihrem Einfluß auf die Gemüter er 
geben; und es kann nicht geleugnet werden, daß die christlich-sozialen 
Ideen einen wirklichen und tiefgehenden Einfluß auf eine bedeutend 
größere Anzahl von Gläubigen ausgeübt haben, als die eines Foueiee, 
eines Saint-Simon oder eines Peoudhon, und mit der Entwicklung 
von wirtschaftlichen Einrichtungen von großer Tragweite in Verbin 
dung stehen, wie z. B. mit dem Versuch der Wiederaufrichtung der 
Zünfte in Österreich, den landwirtschaftlichen Darlehenskassen in 
Deutschland und in Frankreich, den kooperativen Gesellschaften in 
England, den Vereinen gegen den Mißbrauch des Alkohols, dem Kampf 
um die Sonntagsruhe usw. 
Auch darf nicht vergessen werden, daß die Männer, die man als 
die Urheber der Arbeiterschutzgesetzgebung und Wohlfahrtseinrich 
tung des ersten Viertels des 19. Jahrhunderts ansehen kann, Loed 
Shaftesbuey in England, Pfarrer Obeelin (Elsässer, Anm. d. Übers.) 
und der Industrielle Daniel Lbgeand in Frankreich schon Christlich- 
Soziale waren. 
Beobachtung beruhende Tatsache . . . Klar ist sie zum ersten Male vom Christentum 
behauptet worden“ (Traite de Politique, Bd. I, S. 407).
	        
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