Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes Buch. Die Begründer. 
Gesetzen und den Physiokraten, die sie inspiriert hatten, die Schuld / 
gab. Trotz ihrer Proteste wurde das liberale Gesetz 1770 wieder 
aufgehoben, um 1774 von Tuegot wieder eingeführt und 1777 von 
Neckee von neuem aufgehoben zu werden, ein Hin und Her, das die 
Unschlttssigkeit der öffentlichen Meinung gut wiederspiegelt. 
Diese neue Gesetzgebung und das physiokratische System im 
allgemeinen hatten übrigens einen lebhaften, energischen Widersacher 
gefunden, den Abbe Galiani, einen neapolitanischen Monsignore am 
französischen Hof, der, 21 Jahre alt, in italienischer Sprache ein be 
merkenswertes Buch über das Geld, und 1770, in ausgezeichnetem 
Französisch die Zwiegespräche über den Getreidehandel 
(dialogues sur le commerce des bles) geschrieben hat, die einen großen 
Erfolg hatten und besonders von Voltaire über alle Maßen gerühmt 
wurden. Ihre Form ist jedoch bei weitem wertvoller als ihr Inhalt. 
Galiani war dem „laisser faire“ gegenüber nicht gerade feindlich; 
„Soweit wie möglich soll man nichts verbieten“ sagte er, „so oft 
wie möglich soll man sich auf die Seite der Freiheit stellen 1 ).“ Er 
erklärte sich aber gegen jedes allgemeine System und besonders gegen 
jede Unterwerfung unter den Willen der „Dame Natur“: „Sie ist“, 
sagte er, „eine viel zu große Dame, um sich mit unseren Kleinig 
keiten zu befassen 2 ).“ " Wie die realistische oder historische Schule 
unserer Tage schrieb er, daß man: „die Prinzipien dem Orte, der Zeit 
und den Umständen anpassen müsse. Von welchem Reiche will man 
sprechen? Wie ist seine Lage usw.“? 3 ) J l' 
An die Seite Galiam’s kann man den großen Finanzmann Neckee 
stellen, der 1775 in einem dicken Buche: die Gesetzgebung und 
der Getreidehandel (la legislation et le commerce des grains) 
ungefähr die gleichen opportunistischen Gedanken entwickelte, und als 
Minister (1776—1781 und 1788 — 1790) den freien Getreidehandel unter 
sagte. 
Nicht zu übersehen ist aber, daß die Physiokraten für einen 
Zweig des Handels, einen einzigen! und nicht den unbedeutendsten 
gesetzliche Vorschriften beibehielten. Dies ist der Handel mit Geld, 
das Geldleihgeschäft. Der Marquis Mieabeau erkannte nur die Be 
rechtigung der landwirtschaftlichen Darlehne an, weil nur dort die 
Zinsen einem wirklichen Güterzuwachs, einem vermehrten Reinertrag, 
entsprächen, aber im Handel wollte er jedes Darleihen verbieten oder 
doch beschränken. Er ließ es sogar an recht beleidigenden Aus- 
0 Dialogues, S. 264, 274. 
2 ) Ebenda, S. 237. 
3 ) Ebenda, S. 22. Übrigens schlug er selbst ein ziemlich kompliziertes System 
vor, das sehr mäßige Getreideausfuhr- und Einfuhrzölle Torsah, und zwar etwa 10 °/ 0 
im ersten und 5°/ 0 im zweiten Falle.
	        
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