Full text: Vorschule der Volkswirthschaft

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Nachdem wir eine Zahl Stimmen gegen die Freiheit der 
Bodentheilung haben sprechen lassen, lassen wir M. Wirth (Grund— 
züge der Nationalökonomie II. S. 166 ff.) diesen Gegenstand in 
seiner die Sache erschöpfenden Weise erörtern. „Die Sicherheit, 
welche der Grundbesitz seit alten Zeiten gewährte, das Ansehen und 
der Einfluß, welche er dem Besitzer verschaffte, waren Veranlafsnng, 
bei ihm von den gewöhnlichen Regeln der Wirthschaft abzugehen. 
Die Erde wurde als etwas Heiliges angesehen, als die Ernährerin, 
die Mutter aller Menschen. Man hätte es daher wie eine Blas 
phemie betrachtet, wenn man sie wie eine Waare behandelt hätte. 
Noch jetzt genießt ein Grundbesitzer mehr Ansehen unter seinen Mit— 
bürgern, als ein Gewerbtreibender von gleichem Vermögen. Daher 
die Einrichtungen zur Erhaltung des Grundbesitzes in der Familie 
und Verhütung von ZSerstückelung eines abgerundeten Besitzes, die 
Fideicommisse und die Geschlossenheit der Güter. Der Staat be— 
günstigte diese Richtung, weil der Grundbesitz an sich schon etwas 
Conservatives hat und die durch jene Gesetze Begünstigten seine 
natürlichen Anhänger waren. Die Erhaltung der adeligen und einer 
häuerlichen Aristokratie war dadurch bedingt. In neuerer Seit hat 
man diesen Einrichtungen mehr wirthschaftliche Gründe untergelegt, 
allein ihre wahren Entstehungsgründe sind die angedeuteten. Das 
natürliche Recht, das Jeder haben soll, über sein Eigenthum frei 
zu verfügen, das Unrecht, das den übrigen Kindern geschieht, wenn 
sie durch Majorate oder Minorate ausgeschlossen werden, wollen 
wir gar nicht berühren. Aber auch wirthschaftlich ist die Gebunden— 
heit des Grundes und Bodens schädlich. 
Bedenkt man die furchtbaren Scenen, welche die Ungleichheit 
des Grundbesitzes schon hervorgerufen hat, den Bauernkrieg, die 
Zerstörung der Schlösser in der französischen Revolution: so sollte 
man endlich einsehen, daß mit Gewalt nie eine ungerechte Einrich. 
tung aufrecht zu halten ist. Eben sowie die Selaverei und die 
Leibeigenschaft gebrochen wurden, ebenso muß das Monopol des 
Grundbesitzes gebrochen werden. Unsere jetzigen Zustände sind von 
denen des Mittelalters, der Griechen und Römer, die man so gern 
anzuführen pflegt, allerdings verschieden, allein eben deswegen lassen
	        
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