Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Die  Theorie  der  Bodenrente  und  ihre  Anwendungen.  645

Vom  rechtlichen  Gesichtspunkt  aus  liegt  es  auf  der  Hand,  daß,
wenn  Henry  George  eine  Ungerechtigkeit  abschafft,  er  sie  durch
eine  andere  ersetzt.  Den  jetzigen  Kentenbesitzern  die  Rente,  die  sie
erheben,  ohne  Entschädigung  wegnehmen,  bedeutet  einfach,  sie  der
Vorteile  zu  berauben,  die  viele  von  ihnen  sich  durch  ihre  Arbeit  und
Sparsamkeit  mühsam  erworben  haben.  Denn  heute  wird  der  Boden
gekauft  und  nicht  mehr  durch  Okkupation  ungeeignet.  Da  sich
heute  fortwährend  Boden  gegen  Kapital  und  umgekehrt  austauscht, ­
  kann  man  das  Einkommen  aus  Grundbesitz  nicht  als  illegitim
belasten,  während  man  dasjenige  der  anderen  Kapitalien  respektiert.
Die  Konfiskation  ist  nur  mit  Hinsicht  auf  den  ersten  Besitzergreifer
zu  rechtfertigen.  Wie  viele  davon  bleiben  aber  noch  übrig?
Und  weiterhin,  wenn  man  dem  Grundbesitzer  die  Rente  nimmt,
die  auf  dem  Fortschritt  der  Zivilisation  beruht,  so  muß  man  ihn,  um
gerecht  zu  sein,  auch  für  jede  Wertverminderung,  die  ihn  ohne  sein
Verschulden  trifft,  entschädigen.  Stuart  Mxll  sah  diesen  Einwurf
voraus*)  und  gab  dem  Besitzer,  der  mit  der  Zahlung  der  Steuer  unzufrieden ­
  ist,  das  Recht,  dem  Staat  das  Gut  zu  dem  Verkehrswerte
zu  verkaufen,  den  es  zur  Zeit  der  Einführung  der  Reform  hatte 2 ).
Hieran  hat  Henry  George  aber  nicht  gedacht.  Es  ist  wahr,  daß
nach  seiner  Ansicht  eine  Wertverminderung  durchaus  außergewöhnlich ­
  sein  würde,  denn  der  Mehrwert  des  Bodens  erscheint  ihm  ebenso
sicher,  wie  die  best  begründeten  Gesetze  der  Physik.
Wenn  sich  das  System  Mill’s  auch  in  gemäßigterer  Form  als
das  Henry  George’s  darstellt,  so  ist  es  doch  ebenfalls  nicht  gegen
jeden  Einwurf  geschützt.  Der  Gedanke,  der  ihm  und  Henry  George
gemeinsam  ist,  der  des  unearned  increment,  fordert  eine
doppelte  Kritik  heraus:  die  der  Sozialisten  und  die  der  bürgerlichen
Ökonomisten.

r)  Mill  schreibt:  „Die  Antwort  (auf  obigen  Einwurf)  ist,  daß  das  Recht,  den
Boden  zu  einem  Preis  aufzugeben,  in  dem  man  die  beiden  Möglichkeiten  (Gewinn
und  Verlust)  in  Rechnung  setzt,  das  Gleichgewicht  wieder  herstellt.  „Der  Staat“,
lügt  er  hinzu,  würde  hierbei  nichts  verlieren,  „denn  jedes  Sinken  des  Wertes  an
einer  Stelle  (insoweit  es  nicht  durch  ein  allgemeines  Sinken  des  Wohlstandes  verschuldet ­
  wird),  bedingt  ein  entsprechendes  Steigen  an  einer  anderen  Stelle,  ein
Steigen,  dessen  Vorteil  dem  Staat  zugute  kommen  würde“  (Dissertations  and
discussions,  B.  IV  S.  294  und  295).
2 )  Doch  weist  Einaudi  in  seinen  ausgezeichneten  Studi  sugli  effetti  delle
Pnposte  S.  125  (Turin,  1902)  darauf  hin,  daß  dieses  Prinzip  der  Entschädigung  auf
Grund  von  Verlusten  „unmittelbar  zu  einer  staatlichen  Garantierung  der  Werte
führen  würde,  eine  Garantie,  deren  Zulässigkeit  zum  wenigsten  diskutierbar  ist“.
Und  an  zweiter  Stelle  macht  er  darauf  aufmerksam,  daß  die  Rückzahlung  oft  zu
Händen  einer  anderen  Person  geschehen  würde,  als  der,  die  die  Steuern  gezahlt  hat,
fm  Falle  das  Besitztum  in  der  Zwischenzeit  den  Besitzer  gewechselt  hat.
            
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