Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Die  Theorie  der  Bodenrente  und  ihre  Anwendungen.  651

muß  ein  jeder  in  den  Stand  gesetzt  werden,  in  Freiheit  sein  Streben
nach  Wohlstand  zu  betätigen.  Dem  stehen  aber  zwei  große  Hindernisse ­
  entgegen.  Das  erste  ist  der  Mangel  an  Kapital:  dem  hilft
Gossen  durch  die  Schaffung  einer  großen  Darlehnskasse  unter  der
Leitung  des  Staates  ab,  deren  Einrichtung  er  bis  in  die  geringsten
Einzelheiten  beschreibt.  Das  zweite  Hindernis  ist  der  private  Bodenbesitz. ­
  Um  nämlich  seine  ganze  Tätigkeit  entfalten  zu  können  und
die  größtmögliche  Menge  von  Gütern  zu  schaffen,  muß  der  Mensch
nicht  nur  imstande  sein,  frei  seine  Arbeit  zu  wählen,  sondern  es
muß  ihm  auch  möglich  sein,  sich  den  vorteilhaftesten  Ort  für
seine  Arbeit  auszusuchen.  Diese  freie  Wahl  verhindert  der  Privatbesitz. ­
  „Hier  haben  nämlich“,  sagt  Gossen,  „auch  die  menschlichen
Institutionen,  anstatt  die  Beseitigung  dieses  Hindernisses  zu  erleichtern,
dasselbe  in  unzähligen  Fällen  zu  einem  unüberwindlichen  gemacht
durch  Einführung  des  Privateigentums  an  Grund  und  Boden,  weil  es
durch  diese  Einführung  dem  Eigensinn  eines  einzelnen  Menschen  oft
ganz  und  gar  anheimgegeben  ist,  ob  er  einen  ihm  zugehörigen
Fleck  des  Erdbodens  zu  dem  zweckmäßigsten  Produktionszweige  hergeben ­
  und  einrichten  will  oder  nicht,  und  es  ist  eine  zu  bekannte
Tatsache,  wie  unzählige  Male  dieser  Eigensinn  die  zweckmäßigste
Einrichtung  eines  Produktionszweiges  verhindert,  als  daß  es  hier
nötig  wäre,  besondere  Tatsachen  namhaft  zu  machen.  Hat  man  es
darum  sogar  nötig  gefunden,  bei  Industriezweigen,  die  eine  großartigere ­
  Einrichtung  heischen,  wie  beim  Bergbau,  beim  Bau  von
Chausseen  und  Eisenbahnen,  das  Expropriationsrecht  einzuführen 1 )!“
Daher  muß  der  Gemeinschaft  der  Besitz  am  Boden  wiedergegeben
werden,  und  zwar  in  einer  solchen  Weise,  daß  Allen  die  Möglichkeit
gegeben  ist,  Boden  zur  Benutzung  zu  beanspruchen  und  ihn  zum  Gebrauch ­
  zu  erhalten.  So  würde  nicht  nur  jede  Industrie  den  für  ihre
Anlage  günstigsten  Standort  aussuchen  können,  sondern  die  Gemeinschaft ­
  würde  auch  sicher  sein,  indem  sie  den  Gebrauch  des  Bodens
versteigert  und  ihn  dem  überweist,  der  die  höchste  Pacht  verspricht,
daß  ein  jeder  Teil  des  Bodens  von  der  Person  bewirtschaftet  wird,
die  persönlich  am  fähigsten  ist,  den  höchsten  Nutzen  daraus  zu  ziehen.
Auf  diese  Weise  wird  zu  jedem  Augenblick  und  im  Rahmen  der  gegebenen ­
  menschlichen  Kenntnisse  die  der  Produktion  günstigste
Organisation  gewährleistet 2 ).
b  Entwicklung  der  Gesetze,  usw.,  S.  250.
2 )  Gossen  sieht  in  dieser  Reform  noch  andere  Vorteile,  die  er  auf  Seite  273
aufzählt:  1.  Indem  man  den  Einzelpersonen  den  Genuß  der  Bodenrente  entzieht,
entzieht  man  vielen  die  Möglichkeit,  ohne  Arbeit  zu  leben,  wodurch  man  ihre  aktive
Tätigkeit  erhöht;  2.  die  rechtlichen  Verhältnisse  des  Eigentums  werden  außerordentlich ­
  vereinfacht;  3.  die  Produzenten  haben  kein  Kapital  nötig,  um  erst  einmal
ein  Stück  Land  zu  kaufen;  4.  zum  Schluß  wird  die  Bodenrente  im  weitesten  Maße
            
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