786
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ist nur in Chile, Grie-
ohenland und in dem Schweizer Kanton St. Gallen aufrecht-
erhalten worden.
Die Streitigkeiten über Versicherungsleistungen sind unterworfen :
I, der Entscheidung von Schiedsrichtern oder Schiedsgerichten
in den folgenden Ländern :
Bulgarien, Rumänien,
Grossbritannien, Schweiz:
Nordirland, Appenzell (Inner-Rhoden),
Irischer Freistaat, Appenzell (Ausser-Rhoden),
Österreich, Tschechoslowakei.
der Entscheidung besonderer Versicherungsgerichte in
Deutschland, Polen,
Estland, Portugal,
Frankreich (Elsass-Lothrin- Rumänien,
gen), im Königreich der Serben, Kro-
{talien (neue Provinzen), aten und Slowenen,
Japan, in der Tschechoslowakei,
Litauen im Bund der Sozialistischen
Luxemburg, Sowjet-Republiken,
Norwegen, Ungarn.
So haben von 26 allgemeinen Systemen der Krankenversicherung
23, also mehr als vier Fünftel, zur Einrichtung besonderer
Spruchbehörden für die Entscheidung von Streitigkeiten über
Leistungen Zuflucht genommen.
FÜNFTER TEIL
2
Ss 5. — Übersicht über die Vorschriften betreffend Zusammen-
setzung und Zuständigkeit der Spruchbehörden
Nach dieser allgemeinen Darstellung der Fragen, die sich aus
der Schaffung und dem Wirken der Spruchbehörden ergeben,
soll nunmehr auf die Gesetzgebung der einzelnen Staa-
ten eingegangen werden. Es soll versucht werden, den allgemeinen
Aufbau jedes einzelnen Systems zu zeigen, dann sollen Zusammen-
setzung und Zuständigkeit jeder Spruchbehörde in Kürze angege-
ben. werden.
BULGARIEN
GESETZ voM 6. MÄRz 1924
Das bulgarische System gehört zu der Gruppe von Gesetzgebungen, die
3owohl besondere Schiedsgerichte als auch Verwaltungs- und ordentliche
Gerichte vorgesehen haben.