Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

120 
Zölle. Daher ist um so unabweisbarer die Forderung eines steuer 
lichen Ausgleiches gegenüber den überlasteten Volksschichten. Beruft 
man sich zur Verteidigung des Oktroi, soweit er den Massenkonsum 
belastet, auf den Gerechtigkeitsgrundsatz von Leistung und Gegen 
leistung, so geht man indes in dieser theoretischen Argumentation 
nicht selten zu weit. Wenn auch in gewissem Grade nur durch 
indirekte Verbrauchssteuern die große Volksmasse zu den Gemeinde 
lasten wirksam herangezogen werden kann, so darf doch dieses 
Prinzip in seiner Anwendung im Gemeindeabgabenwesen nicht ein 
seitig übertrieben werden. 
2. Vom Standpunkte der volkswirtschaftlichen Grund 
sätze ist auch mancherlei gegen den dazio di consumo einzuwenden. 
Im Interesse der freien Entwicklung der Volkswirtschaft eines Landes 
ist zu fordern, daß die Produktion, der Austausch und die Konsumtion 
der wirtschaftlichen Güter durch Steuern möglichst wenig beschwert 
werden. Dies gilt namentlich für indirekte Steuern, da diese von 
den Produzenten oder Händlern, wiewohl nicht sie die Steuerträger 
sein sollen, einzuheben sind. Die Oktrois sind hiervon nicht aus 
genommen. Durch die Form ihrer Erhebung, sei es an den Toren 
des Ortes, sei es in den Verkaufsstellen der Geschäftsleute, und durch 
die Überwachungs- und Kontrollmaßregeln, die ihre Durchführung 
erfordern, erschweren sie die Produktion und den Güteraustausch. 
Volkswirtschaftlich bedenklich aber ist es, wenn der Oktroi den 
Charakter eines Schutzzolls für die Gemeinden annimmt. Bei ver 
schieden hoher Belastung und entsprechender Spesenverteuerung für 
die Produzenten kann er einem Konkurrenzkampf zwischen den 
einzelnen Gemeinden Vorschub leisten, so dem freien Güteraustausch 
innerhalb des Staatsgebietes wirtschaftspolitische Schranken setzend. 
In der Tat, zahlreiche Beispiele von lokalen Schutzzöllen gibt uns die 
Geschichte der italienischen Besteuerung 1 ). Gegen solche protek 
tionistische Gemeindepolitik einzuschreiten ist Sache des Staates. 
3. Prüfen wir endlich die Aufwandsteuern, den Oktroi im be 
sonderen, vom finanzpolitischen Gesichtspunkte aus, so ist zu 
Der Preis für gewöhnliches Salz beträgt 40 centesimi (d. h. 32—33 Pf.) per kg, in 
Deutschland dagegen 20 Pf. (25 centesimi), in Frankreich 15—20 Centimes usw. 
Auch die Zuckersteuer ist in Italien enorm hoch: 70,15 L. für 100 kg raffinierten 
Zucker. Die Einfuhrzölle sind auch immer mehr erhöht worden. 
b Wie namentlich eine Industrieenquete ergab. Vgl. auch Salandra, II 
riordinamento delle finanze comunali, in der „Nuova Antologia“, 1878, faso. XIV 
u. XVI; Bonomi, La finanza locale ed i suoi problemi, 1903, S. 120.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.