Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Zölle.  Daher  ist  um  so  unabweisbarer  die  Forderung  eines  steuerlichen ­
  Ausgleiches  gegenüber  den  überlasteten  Volksschichten.  Beruft
man  sich  zur  Verteidigung  des  Oktroi,  soweit  er  den  Massenkonsum
belastet,  auf  den  Gerechtigkeitsgrundsatz  von  Leistung  und  Gegenleistung, ­
  so  geht  man  indes  in  dieser  theoretischen  Argumentation
nicht  selten  zu  weit.  Wenn  auch  in  gewissem  Grade  nur  durch
indirekte  Verbrauchssteuern  die  große  Volksmasse  zu  den  Gemeindelasten ­
  wirksam  herangezogen  werden  kann,  so  darf  doch  dieses
Prinzip  in  seiner  Anwendung  im  Gemeindeabgabenwesen  nicht  einseitig ­
  übertrieben  werden.
2.  Vom  Standpunkte  der  volkswirtschaftlichen  Grundsätze ­
  ist  auch  mancherlei  gegen  den  dazio  di  consumo  einzuwenden.
Im  Interesse  der  freien  Entwicklung  der  Volkswirtschaft  eines  Landes
ist  zu  fordern,  daß  die  Produktion,  der  Austausch  und  die  Konsumtion
der  wirtschaftlichen  Güter  durch  Steuern  möglichst  wenig  beschwert
werden.  Dies  gilt  namentlich  für  indirekte  Steuern,  da  diese  von
den  Produzenten  oder  Händlern,  wiewohl  nicht  sie  die  Steuerträger
sein  sollen,  einzuheben  sind.  Die  Oktrois  sind  hiervon  nicht  ausgenommen. ­
  Durch  die  Form  ihrer  Erhebung,  sei  es  an  den  Toren
des  Ortes,  sei  es  in  den  Verkaufsstellen  der  Geschäftsleute,  und  durch
die  Überwachungs-  und  Kontrollmaßregeln,  die  ihre  Durchführung
erfordern,  erschweren  sie  die  Produktion  und  den  Güteraustausch.
Volkswirtschaftlich  bedenklich  aber  ist  es,  wenn  der  Oktroi  den
Charakter  eines  Schutzzolls  für  die  Gemeinden  annimmt.  Bei  verschieden ­
  hoher  Belastung  und  entsprechender  Spesenverteuerung  für
die  Produzenten  kann  er  einem  Konkurrenzkampf  zwischen  den
einzelnen  Gemeinden  Vorschub  leisten,  so  dem  freien  Güteraustausch
innerhalb  des  Staatsgebietes  wirtschaftspolitische  Schranken  setzend.
In  der  Tat,  zahlreiche  Beispiele  von  lokalen  Schutzzöllen  gibt  uns  die
Geschichte  der  italienischen  Besteuerung 1 ).  Gegen  solche  protektionistische ­
  Gemeindepolitik  einzuschreiten  ist  Sache  des  Staates.
3.  Prüfen  wir  endlich  die  Aufwandsteuern,  den  Oktroi  im  besonderen, ­
  vom  finanzpolitischen  Gesichtspunkte  aus,  so  ist  zu
Der  Preis  für  gewöhnliches  Salz  beträgt  40  centesimi  (d.  h.  32—33  Pf.)  per  kg,  in
Deutschland  dagegen  20  Pf.  (25  centesimi),  in  Frankreich  15—20  Centimes  usw.
Auch  die  Zuckersteuer  ist  in  Italien  enorm  hoch:  70,15  L.  für  100  kg  raffinierten
Zucker.  Die  Einfuhrzölle  sind  auch  immer  mehr  erhöht  worden.
b  Wie  namentlich  eine  Industrieenquete  ergab.  Vgl.  auch  Salandra,  II
riordinamento  delle  finanze  comunali,  in  der  „Nuova  Antologia“,  1878,  faso.  XIV
u.  XVI;  Bonomi,  La  finanza  locale  ed  i  suoi  problemi,  1903,  S.  120.
            
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