Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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ins Auge zu fassen, hinsichtlich dessen eine Maßnahme dringend not 
wendig erscheint“ (S. 43). 
„Was die dazi di consumo anlangt, so duldet die Regelung zweier 
Dinge keinen Aufschub; einmal das Verhältnis des Staates zu den 
Gemeinden besser zu ordnen; sodann die lokalen Gewerbe von ge 
wissen Übelständen zu befreien, denen sie durch die gegenwärtige 
Regelung der dazi unterworfen sind“ (S. 16). 
Bezüglich des ersteren Punktes schlug Magliani aus Opportuni 
tätsgründen vor, die von den Gemeinden an die Staatskasse für den 
staatlichen dazio consumo zu zahlenden jährlichen Kanons auf 5 Jahre 
zu konsolidieren 1 ). In Hinsicht des zweiten Punktes wollte er vor 
allem die gewerblichen Rohmaterialien nach Möglichkeit steuerfrei 
lassen. Namentlich Kohle und Koks sollten im volkswirtschaftlichen 
Interesse unbelastet sein. Der Einnahmeausfall sollte zum Teil durch 
eine Gassteuer gedeckt werden. Das wichtigste aber war die — schon 
vorher wiederholt versuchte — Abschaffung der kommunalen Klein 
verkaufsabgabe auf Getränke und Eleisch in den geschlossenen Ge 
meinden. „Wenige geschlossene Kommunen haben von dieser Er 
mächtigung Gebrauch gemacht, aber wo dieser Ergänzungsdazio an 
gewendet wurde, gab er zu lebhaften Klagen seitens der Gewerbe 
treibenden Anlaß, besonders in Alexandria, Genua und Turin . . . 
Gegen den Dazio vom Kleinverkauf richten sich mit Recht die Gründe 
der ärmeren Konsumenten, denen vor allem die Abgabe aufgebürdet 
wird. Die Gewerbetreibenden ihrerseits klagen über die lästigen For 
malitäten, welche die Form des dazio consumo unter schwerer Schädi 
gung ihrer Interessen bedingt“ (S. 12). Dagegen sollte der Bingangs- 
dazio entsprechend erhöht werden dürfen, um den eventuellen Ausfall 
zu decken. Aus sozialpolitischen Gründen war die Befreiung der 
Genossenschaften, soweit es sich um den Verkauf von Nahrungsmitteln 
(mit Ausnahme vcn Fleisch) an ihre eigenen Mitglieder handelte und 
die Erwerbsabsicht fehlte, vorgesehen. Im übrigen hielt der Entwurf 
an der Auffassung fest, daß „die Abschaffung wie übermäßige Be 
schränkung der dazi di consumo . . . den Grundgedanken eines ratio 
nellen und gerechten Gemeindesteuersystems nicht entspreche. In 
Wahrheit läßt sich nicht verkennen, daß die dazi di consumo die 
hauptsächlichste, wenn nicht einzige Form sind, mittels deren die vom 
Glück weniger gesegneten Klassen an den Ausgaben partizipieren, die 
unmittelbar oder mittelbar sie betreffen, besonders in den städtischen 
*) Siehe Anm. 1 auf S. 92.
	        
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