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ins Auge zu fassen, hinsichtlich dessen eine Maßnahme dringend not
wendig erscheint“ (S. 43).
„Was die dazi di consumo anlangt, so duldet die Regelung zweier
Dinge keinen Aufschub; einmal das Verhältnis des Staates zu den
Gemeinden besser zu ordnen; sodann die lokalen Gewerbe von ge
wissen Übelständen zu befreien, denen sie durch die gegenwärtige
Regelung der dazi unterworfen sind“ (S. 16).
Bezüglich des ersteren Punktes schlug Magliani aus Opportuni
tätsgründen vor, die von den Gemeinden an die Staatskasse für den
staatlichen dazio consumo zu zahlenden jährlichen Kanons auf 5 Jahre
zu konsolidieren 1 ). In Hinsicht des zweiten Punktes wollte er vor
allem die gewerblichen Rohmaterialien nach Möglichkeit steuerfrei
lassen. Namentlich Kohle und Koks sollten im volkswirtschaftlichen
Interesse unbelastet sein. Der Einnahmeausfall sollte zum Teil durch
eine Gassteuer gedeckt werden. Das wichtigste aber war die — schon
vorher wiederholt versuchte — Abschaffung der kommunalen Klein
verkaufsabgabe auf Getränke und Eleisch in den geschlossenen Ge
meinden. „Wenige geschlossene Kommunen haben von dieser Er
mächtigung Gebrauch gemacht, aber wo dieser Ergänzungsdazio an
gewendet wurde, gab er zu lebhaften Klagen seitens der Gewerbe
treibenden Anlaß, besonders in Alexandria, Genua und Turin . . .
Gegen den Dazio vom Kleinverkauf richten sich mit Recht die Gründe
der ärmeren Konsumenten, denen vor allem die Abgabe aufgebürdet
wird. Die Gewerbetreibenden ihrerseits klagen über die lästigen For
malitäten, welche die Form des dazio consumo unter schwerer Schädi
gung ihrer Interessen bedingt“ (S. 12). Dagegen sollte der Bingangs-
dazio entsprechend erhöht werden dürfen, um den eventuellen Ausfall
zu decken. Aus sozialpolitischen Gründen war die Befreiung der
Genossenschaften, soweit es sich um den Verkauf von Nahrungsmitteln
(mit Ausnahme vcn Fleisch) an ihre eigenen Mitglieder handelte und
die Erwerbsabsicht fehlte, vorgesehen. Im übrigen hielt der Entwurf
an der Auffassung fest, daß „die Abschaffung wie übermäßige Be
schränkung der dazi di consumo . . . den Grundgedanken eines ratio
nellen und gerechten Gemeindesteuersystems nicht entspreche. In
Wahrheit läßt sich nicht verkennen, daß die dazi di consumo die
hauptsächlichste, wenn nicht einzige Form sind, mittels deren die vom
Glück weniger gesegneten Klassen an den Ausgaben partizipieren, die
unmittelbar oder mittelbar sie betreffen, besonders in den städtischen
*) Siehe Anm. 1 auf S. 92.