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steuern, dann die Bauplatzsteuer, Lizenz- und Konzessionsabgaben
(gewerbliche Sondersteuern), endlich Gebühren, von denen finanziell
am wichtigsten die Platzabgaben sind, und Beiträge.
Nicht nur ihrem Ertrage nach, sondern auch in systematischer
Hinsicht sollten die hier aufgeführten besonderen Abgaben nach der
Absicht der Gesetzgeber die beiden Hauptsteuerglieder, die Zuschläge
und die Oktrois, wirksam ergänzen. So sollte die Belastung der Ein
künfte aus dem Grund- und Gebäudebesitz (durch Zuschläge) im
Nahmen der Erwerbsbesteuerung ergänzt werden durch eine allgemeine
Gewerbesteuer (tassa die esercizio e rivendita) und durch gewerbliche
Sonderabgaben (wie die Steuern auf landwirtschaftliches Vieh, auf
Zug-, Last- und Reittiere (teilweise, Lizenz- und Konzessionsabgaben),
dann durch die Bauplatzsteuer, namentlich aber durch eine allgemeine
persönliche Steuer in der Gestalt der Pamiliensteuer. Innerhalb der
Aufwandsbesteuerung wollte man für den dazio consumo, der auf der
Besteuerung des Massenkonsums beruht, einen Ausgleich schaffen
namentlich in der Mietsteuer und in Abgaben, die im allgemeinen
auf eine erhöhte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schließen lassen,
wie auf das Halten von Dienstboten, Wagen, Reit- und Zugtieren,
Hunden, von Fahrrädern und Kraftwagen u. dgl.
Daß alle diese besonderen Steuern eine verhältnismäßig geringe
Bedeutung erlangt und die fortschreitende Überlastung des Immobiliar
besitzes und des Massenkonsums nicht in ausreichendem Maße aus
zugleichen vermocht haben, liegt nicht allein in den ihnen anhaftenden
Mängeln und der vielfach mangelnden Geneigtheit der Gemeinden sie
anzuwenden, als namentlich in ihrer beschränkten Anwendungsmög
lichkeit begründet *).
Wir betrachten zunächst die Familiensteuer, die finanziell wichtigste
und wissenschaftlich interessanteste der besonderen Steuern.
l ) „Ma in parte per difetti inerenti alle leggi con cni furono Ordinate, in parte
per le difflcoltä stesse di tali forme di tassazione, le qnali richiedono certe condizioni,
che non si riscontrano sempre nelle amministrazioni locali, e in parte per l’incuria
dei munioipii e delle autoritä tutorie le imposte anzidette non hanno l’importanza
finanziaria che dovrehbero avere“ (Eicca Salerno a. a. 0. S. 812/13).