Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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das bewegliche Kapital treffen und erfaßt daher Handel und Gewerbe. 
Allein eine größere Bedeutung für den öffentlichen Haushalt der Ge 
meinden hat sie nicht erlangt. Sie erbrachte i. J. 1912 (nach den 
Etats) 14683471 L., d. h. 2,15 °/o der ordentlichen Gesamteinnahmen 
oder 2,88 % des Gesamtabgabenerträgnisses (oder 12,80 °/ 0 nach Aus 
scheidung der Immobiliarsteuerzuschläge und des dazio consumo). Er 
hoben wurde sie i. J. 1907 in 6451 (von 8283) Gemeinden mit einem 
Gesamtsoll von 9,89 Mill. L. Sie rangiert der Größe des Ertrages 
nach hinter der Familien- und der Yiehsteuer, doch sei ihre Dar 
stellung wegen ihrer größeren Allgemeinheit der der letzteren voran 
gestellt. 
2. Die Steuer ist ihrem Wesen nach sehr alt 1 ). Vor der Er 
stehung des neuen Einheitsstaates bestanden in den alten Territorien 
mannigfaltige, ihr mehr oder weniger ähnliche Gewerbeabgaben, die 
meist auf den Prinzipien der Gewerbegattungsklassen und der Orts 
breitet, und eine direkte persönliche Steuer wäre der Mietsteuer vorzuziehen“ (Gra- 
ziani). 
Wiederholt hat man eine Reform der italienischen Mietsteuer durchzuführen 
versucht. So hatte Magliani in dem Reformprojekt von 1887 auch eine wesent 
liche Verbesserung derselben vorgesehen (Art. 22 bis 25). Sie bestand in folgendem: 
Freilassung der unteren Mieten, nach der Bevölkerungsgröße des Ortes abgestuft: 
bis 400 L. bei Orten über 100000 Einw., bis 300 L. bei solchen von 50000 bis 
100000 Einw., bis 200 L. bei 20000 bis 50000 und bis 100 L. bei weniger als 
20000 Einw.; dann Abstufung der Mieten nach Klassen (Zahl: 3 bis 6); ferner 
Progression von 2 bis 10 °/ 0 ; endlich Ermäßigung der Steuer (um höchstens eine 
Klasse) bei zahlreicher Familie (fakultativ). Die Reform scheiterte. Die Parlaments 
kommission (Berichterstatter: Fagiuoli) trug Bedenken, die Mietsteuer auf Orte von 
unter 10000 Einw. auszudehnen, da diese hier tatsächlich zu einer die Gebäude 
besitzer treffenden Gebäudesteuer werden könnte. — In den Reformplänen von 
Carcano 1898 und Carmine 1899 (Art. 5 bis 7) wurden die Vorschläge von 
Magliani im wesentlichen wiederholt. Beide forderten Abschaffung der proportionalen 
Steuer und Beginn der Progression mit 2%, ferner Erhöhung der Steuer um eine 
Klasse bei Einzelpersonen oder zweiköpfigen Familien, dagegen Ermäßigung um 
eine Klasse bei Familien von über fünf Gliedern (außer dem Familienhanpte). Wie 
Magliani wollte auch Carmine die Wohnungen der ärmeren Leute von der Steuer 
freilassen; die Mieten bis 300 L. bei Gemeinden von über 100000 Einw., bis 200 L. 
bei 50001 bis 100000 Einw., bis 150 L. bei 10001 bis 50000 Einw., bis 100 L. bei 
3001 bis 10000 Einw. und bis 60 L. bei weniger als 3000 Einw. Diese Reformen 
scheiterten — ohne Verhandlungen im Parlamente. 
Die gänzliche Abschaffung der Mietsteuer wurde vorgeschlagen von Wollem- 
borg im Reformplan von 1901, von Majorana 1905 und von Sonnino 1910. 
*) Sie geht auf die vectigalia artium im alten Rom zurück. Näheres bei 
Cereseto a. a. 0. I, S. 133f.
	        
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