Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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1. Steuer auf Privat 
wagen 
2. Steuer auf öffentl. 
Wagen 
2 235 652 
2 238 054 
1183156 
336 057 
1 281189 
351 503 
1 408 775 
400939 
1 535 258 
398 124 
2 892 013 
3 939 731 
3. Steuer auf Dienst 
boten 
1 
775 982 
840 834 
916 611 
864 076 
i 
Die drei Steuern wurden i. J. 1899 in 4680 (von 8262) Ge 
meinden erhoben. Im Jahre 1911 erbrachte die Steuer auf öffent 
liche Wagen in Neapel 65584 L., in Mailand 61 545 L., dagegen in 
Turin nur 14885 L., in Venedig 8450 L., in Florenz 7898 L., in 
Genua 6650 L., in den anderen Gemeinden noch weniger (nicht er 
hoben wird sie in Rom). Die Privatwagenabgabe liefert das reichste 
Erträgnis in Neapel, nämlich 125744 L. i. J. 1911, in Palermo 
76 290 L. (im gleichen Jahre), in Mailand 58432 L., in Catania 
28000 L., in Turin 26860 L., in Rom mit der Dienstbotensteuer zu 
sammen 148181 L. und in Florenz (mit Einschluß der gleichen 
Steuer) 98356 L. Die Dienstbotensteuer ergab i. J. 1911 in Mailand 
152 377 L., in Turin 75 891 L., in Palermo 56785 L., in Genua 
52 700 L. (nicht erhoben wird sie in Neapel 1 )). 
2. Die Hundesteuer. 
Auch die Abgabe auf das Halten von Hunden (tassa sui cani) 
ist eine direkte Aufwand- und zwar meist eine Luxussteuer. Sie 
wurde in Italien eingefiihrt durch das Kommunalgesetz von 1865 
(Art. 118 Ziff. 4). Ein Spezialgesetz ist nicht ergangen. Ihre An 
wendung ist für die Gemeinden fakultativ. Von ihr ausdrücklich 
ausgenommen sind nur die Hunde, die ausschließlich für die Be 
wachung der landwirtschaftlichen Gebäude oder der Viehherden be 
stimmt sind. Da keinerlei weitere gesetzliche Beschränkungen ge 
geben sind, so haben die Gemeinden bezüglich der Regelung der 
Steuer weitestgehende Freiheit. Gewisse Vorschriften jedoch sind in 
dem Ministerialzirkular vom 10. September 1865 enthalten. 
Es ist hiernach Sache der Gemeinden, den Umfang der Steuer 
pflicht, die Höhe der Steuersätze 2 ) u. a. m. zu bestimmen. Die Ab- 
*) jfaoh dem Annuario delle Cittä italiane 1913/14, S. 164 ff. 
2 ) Die Steuersätze schwanken zwischen weniger als 1 Lira und 40 Lire.
	        
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