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Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.
1911 die Zahl der Kontoinhaber auf 62 466 und ihr Guthaben auf 139,7 Millionen M, während
der Gesamtumsatz im Jahre 1911 25117,3 Millionen M betrug: davon entfielen auf Gut
schriften 12 581,5 und auf Lastschriften 12 535,8 Millionen M. Auf ein Postscheckkonto kamen
im Jahre 1911 durchschnittlich 1425 Gut- und Lastschriften über 443 222 Ji sowie ein Gut
haben von 2997 cU.
(Zusatz von G. M.)
S. Das deutsche Geld- und Bankwesen
vor der Reichsgründung.
Vom Reichsbankdirektorium.
Die Reichsbank 1876—1900. Jena, Kommissionsverlag von Gustav Fischer, 11900].
S. 1—4.
Das neugegründete Deutsche Reich fand an der Ordnung des Münz-, Papier
geld- und Banknotenwesens eine ebenso dringliche wie schwierige Aufgabe vor. Die
Nachteile der politischen Zersplitterung Deutschlands waren wohl auf keinem Ge
biete der gesamten Volkswirtschaft so scharf hervorgetreten wie auf diesem; auf
keinem wirtschaftlichen Gebiete stellte die politische Einigung größere Vorteile in
Aussicht.
Während der Zollverein den größten Teil Deutschlands zu einer handels
politischen Einheit in glücklicher Weise zusammengefaßt hatte, waren gleichartige Be
strebungen auf dem Gebiete des Geldwesens nur von bescheidenem und auf dem
Gebiete des Bankwesens überhaupt von keinem Erfolg gewesen.
Der am meisten beklagte übelstand war die Vielheit und Verschiedenheit der in
den einzelnen Territorien geltenden Münzsysteme (im ganzen sieben) sowie das Fehlen
eines ausreichenden und geordneten Umlaufs von Goldmünzen. Dieser letztere
Mangel hatte seinen Grund in der Währungsverfassung. Alle deutschen Staaten,
mit einziger Ausnahme der Freien Stadt Bremen, deren Geldsystem auf der Gold
währung beruhte, hatten Silberwährung. Goldmünzen befanden sich also nur in
beschränktem Umfang und mit schwankendem Kurse im Umlauf. Infolge der allge
meinen wirtschaftlichen Entwickelung war jedoch in den letzten zwei Jahrzehnten vor
der Errichtung des Reichs das Bedürfnis nach einem bequemeren Zahlungsmittel
für mittlere und größere Beträge erheblich gewachsen; das Silbergeld wurde für
solche Zahlungen immer mehr als lästig und unbequem empfunden.
Dieses Bedürfnis hatte zur Folge, daß der Umlauf von papiernen Geld
zeichen, und zwar nicht nur von Staatspapiergeld, sondern auch von Banknoten
einen übergroßen Umfang annahm.
Zwar bestand in Deutschland keine sog. „Bankfreiheit", die Errichtung von
Notenbanken durfte nur auf Grund einer staatlichen Konzession erfolgen; aber tat
sächlich wurden, besonders in einer Anzahl kleinerer Staaten, zahlreiche Banken mit
sehr weitem oder gar unbegrenztem Recht der Notenausgabe konzessioniert, die von
vornherein darauf angelegt waren, ihren Geschäftsbetrieb und ihre Notenausgabe
über das Gebiet des konzessionierenden Staates hinaus auf die angrenzenden deutschen
Territorien zu erstrecken.
So bestanden vor der Gründung des Reiches in Deutschland 31 Notenbanken,
für welche von den einzelnen Staaten ganz verschiedenartige Bestimmungen getroffen
waren, und deren Statuten erheblich voneinander abwichen.
Eine große Anzahl dieser Banken war bestrebt, das Recht der Notenausgabe
möglichst weit auszunutzen, also möglichst viele Noten in Umlauf zu setzen. Da
erfahrungsgemäß Noten, die auf kleine Beträge lauten, seltener zur Einlösung an