Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

während  auf  die  Zuschläge  nur  rund  V«  (i-  J.  1907:  16,7  °/ 0 )  bzw.  1 / 5
(i.  J.  1907:  20,8  °/ 0 )  entfällt.  In  den  Nicht-Provinzhauptorten,  also  in
den  vorwiegend  kleineren  (ländlichen)  Gemeinden,  dagegen  decken  die
Zuschläge  fast  2 / 6  (i.  J.  1907;  39,3  °/ 0 )  der  ordentlichen  Einnahmen
und  etwas  über  die  Hälfte  (i.  J.  1907:  53,1  °/ 0 )  des  Gesamtabgabenertrages, ­
  während  die  Oktrois  weniger  als  %  (i.  J.  1907:  18,0  °/ 0 )
hzw.  1 j i  (i.  J.  1907;  24,4  °/ 0 )  beitragen.
Zur  Ergänzung  der  beiden  Hauptglieder  sind,  außer  Gebühren
und  Beiträgen,  noch  eine  große  Zahl  kleinerer,  besonders  veranlagter
Steuern  —  im  Gegensatz  zur  französischen  Besteuerung  —  in  das
System  eingefügt.  Ihr  Hauptzweck  ist,  auch  die  anderen  in  der  Gemeinde ­
  vorhandenen,  von  jenen  beiden  Hauptgliedern  nicht  oder  nur
unvollkommen  getrofferfen  Steuerkräfte,  die  nicht  aus  Grund-  und
Hausbesitz  fließenden  Einkünfte,  zu  erfassen.  Als  die  finanziell  wichtigste ­
  derselben  begegnet  die  Familiensteuer,  eine  einkommensteuerartige ­
  Klassensteuer.  Neben  einer  allgemeinen  Gewerbesteuer  (tassa
di  esercizio  e-rivendita)  finden  sich  gewisse  Gewerbe  und  Berufe  belastende ­
  Sondersteuern,  wie  die  Yiehsteuer,  Wagensteuer  (teilweise),
Konzessions-(Lizenz-)abgaben.  Auch  fehlt  es  nicht  an  direkten  Aufwan ­
  dsteuern:  Abgaben  auf  die  Wohnungsmiete,  auf  das  Halten  von
Dienstboten,  Pferden,  Wagen,  Hunden,  Fahrrädern,  Automobilen,
auf  den  Besuch  von  Schaustellungen  u.  a.  m.  Es  treten  hinzu  eine
Steuer  auf  die  Herstellung  von  Gasseusen,  dann  eine  Abgabe  auf  den
Verbrauch  von  Gaslicht  und  Elektrizität  zu  Beleuchtungs-  und  Heizungszwecken. ­
  Endlich  sei  noch  die  Bauplatzsteuer  erwähnt.
Diese  Abgaben  in  ihrer  Gesamtheit  haben  aber  gegenüber  den
beiden  Hauptgliedern  eine  größere  finanzwirtschaftliche  Bedeutung
nicht  erlangt.  Sie  liefern  nicht  viel  über  Vb  des  Gesamtabgabenerträgnisses. ­
  Die  Steuerentwicklung  beruht  in  der  Hauptsache  auf
der  Verbrauchs-  und  der  Immobiliarbesteuerung.  In  dem  30  jährigen
Zeitraum  1882/1912  haben  sich  die  Einnahmen  aus  den  Oktrois  um
99,2  Milk  L.,  aus  den  Grund-  und  Gebäudesteuerzuschlägen  um
79  Milk  L.  und  aus  den  anderen  Abgaben  um  67,6  Milk  L.  vermehrt.
Hinzu  kommt  noch,  daß  fast  die  ganze  Steuerlast  der  Provinzen  auf
den  Grundbesitz  gelegt  ist.  Er  ist  daher  vielfach  bis  an  die  Grenze
seiner  Belastungsfähigkeit  angespannt,  die  kommunale  Grundsteuerlast ­
  steigt  in  manchen  Gemeinden  bis  über  den  10  fachen  Betrag  der
staatlichen  an.
Die  einseitige  Anspannung  der  Grund-  und  Gebäudesteuer  und
der  Verbrauchsbesteuerung  erfordert  von  dem  Gerechtigkeitsstand ­
            
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