Contents: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Universität 
Kapitel II. Der Staatssozialismus 
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„wirtschaftliche Konjunktur“ dies gestattet auf ein „gern 
und als Gegenstück, eine Erhöhung der Löhne auf ein 
eine „menschenwürdige Existenz“ erlaubt. Man muß sich eingestehen, 
daß all dies recht unbestimmt ist 1 ). 
Der Staat würde derart die Aufgabe haben, in der Güterverteilung 
die Achtung einer moralischen Regel durchzusetzen, die mit dem Gefühl 
jeder Epoche übereinstimmt. Das Mittel dieser Reformen soll in den 
Steuern gefunden werden. Dupont-White hatte schon 1847 in seinem 
Buch: Capital et Travail 2 ) die genaue Formel dieser Projekte 
gegeben: „die oberen Klassen mit einer Steuer zu belegen und deren 
Ertrag zur Unterstützung und Entlohnung der Arbeit zu verwenden.“ 
Auch Adolf Wagner sagt nichts anderes. „Der folgerichtige Staats 
sozialismus muß sich daher zweierlei zur Aufgabe machen, was freilich 
eng zusammenhängt: Hebung der unteren, arbeitenden Klassen an sich 
und auf Kosten der oberen besitzenden Klassen und absichtliche 
Hemmung der übermäßigen Reichtumsanhäufung bei 
einzelnen Kreisen und Gliedern der Besitzenden“ 3 ). JX 
Was die Gütererzeugung anlangt, so hat der Staatssozialismus 
sozusagen nur die Liste wieder zur Geltung zu bringen, die Mill, 
Chevalier und Couenot schon vor ihm aufgestellt haben, die Fälle, 
in denen kein wirtschaftliches Prinzip der direkten Leitung oder der 
Kontrolle eines Unternehmens durch den Staat widerspricht. Als allge 
meine Regel kann sich, nach Adolf Wagner, der Staat jedesmal mit 
einer Industrie befassen, wenn dieselbe einen besonders beständigen 
Charakter in der Zeit oder im Raume besitzt, — jedesmal, wenn sie 
eine gleichmäßige oder sogar einheitliche Leitung verlangt und daher 
Gefahr laufen würde, in den Händen von Privatpersonen zu einem 
Monopol zu werden, — und endlich stets, wenn sie der Befriedigung 
eines sehr allgemeinen Bedürfnisses dient, ohne daß es möglich wäre, 
den besonderen Vorteil, den jeder einzelne Verbraucher davon hat, zu 
bestimmen. Aus diesen Gründen ist die Verwaltung der Wasserwege, 
der Wälder, der Straßen und der Kanäle, die Nationalisation der 
Eisenbahnen und sogar der Emissionsbanken durch den Staat gerecht- 
(S. 82). Würde dieses Argument außerhalb Deutschlands als zwingend erscheinen? 
Wir bezweifeln es. 
*) Wagneb sieht den Einwurf der Willkür voraus. „Sie ist“, sagt er, „formell 
berechtigt, materiell dagegen unberechtigt, da es eben gerade die willkürliche 
und maßlose Anhäufung von Privatreichtum in wenigen Händen unter der Herrschaft 
des Konkurrenzsystems nach recht wohl(!) aufstellbaren und in der Praxis der 
Gesetzgebung und Verwaltung zur Geltung zu bringenden Gesichtspunkten billiger 
Erwägung und sozialer Zweckmäßigkeit zu bekämpfen gilt“ (Fiuanzwiss. und 
Staatssozialismus, S. 719 s. o. S. 501, Anm. 2). 
2 ) Ddpont-White, Capital et Travail, S..398. 
3 ) Wagnbk, Finanz wiss. u. Staatssozialismus, S. 718 (s. o. S. 501, Anm.2),
	        
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