Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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kerung festzustellen, ist die staatliche Belastung 1 ) mit zu berück 
sichtigen. Der Prokopfanteil an staatlicher Grund- und Gebäude 
steuer berechnet sich für 1911/12 auf 5,37 L., so daß die gesamte 
staatliche und lokale Immobiliarsteuerlast pro Kopf i. J. 1912 14,42 L. 
betrug, nahezu soviel wie die Prokopfbelastung mit Gemeindeabgaben 
überhaupt. Und zwar stellte sich, unter Hinzurechnung der staat 
lichen Abgabe von 2,38 L., die gesamte Grundsteuerlast auf 7,66 L., 
die gesamte Gebäudesteuerlast, unter Hinzurechnung von 2,99 L. staat 
licher Abgabe, auf 6,76 L. 
Der Prokopfanteil an staatlicher Grund- und Gebäudesteuer ist 
von 1882 bis 1912 von 6,66 auf 5,37 L. gefallen, so daß die gesamte 
staatliche und lokale Prokopfbelastung mit Immobiliarsteuern in diesem 
Zeitraum von 13,37 auf nur 14,42 L. gestiegen ist. Die gesamte 
Grundsteuerlast pro Kopf dagegen ist infolge des sehr starken Kück- 
gangs des Kopfanteils an staatlicher Abgabe (von 4,42 auf 2,38 L.) 
in dieser Periode von 8,93 auf 7,66 L. gefallen, während die gesamte 
Gebäudesteuerlast von 4,43 auf 6,76 L. angewachsen ist. Es wäre 
jedoch ganz unrichtig, in der Größe des Prokopfanteils an Steuern 
schon einen Ausdruck für die Größe des Steuerdrucks selbst zu 
erblicken. 
(Tabelle siehe S. 53.) 
I. Wenn wir zunächst die in der Tabelle unterschiedenen vier 
Landesteile im Verhältnis zueinander ins Auge fassen, so zeigt sich, 
daß auf Nord- und Mittelitalien nicht nur absolut, sondern auch 
relativ (pro Kopf der Bevölkerung) bei weitem der größte Teil der 
gesamten Immobiliarsteuerlast entfällt; der Norden allein, mit kaum 
9 Die Gesamterträge der staatlichen Grund- und Gebäudesteuer sind bis 
1885, unter mannigfachen Schwankungen im einzelnen, fast ununterbrochen ge 
stiegen: (nach den Voranschlägen) von 174,9 Mill. i. J. 1871 auf 181,5 Mill. i. J. 
1878 und erreichten i. J. 1885 den Höchststand von 191,1 Mill. L. Von da ab 
gingen sie (zufolge des Ges. v. 1886) zurück und zwar bis auf 174,3 Mill. i. J, 1888 
(den tiefsten Stand seit 1871); dann nahmen sie wieder zu und erreichten 1898 
eine neue Eekordziffer, den Höchststand überhaupt: 195,4 Mill. L. Von da ab 
fallen die Erträge wieder — bis auf 179,7 Mill. i. J. 1908/09, um dann wieder an 
zusteigen — bis auf 190,4 Mill. i. J. 1912/13. Diese unregelmäßige Gestaltung der 
Gesamterträge ist aber in der Hauptsache auf die Grundsteuer zurückzuführen. 
Während die Erträge der Gebäudesteuer fast ununterbrochen gestiegen sind, näm 
lich von 48,9 Mill. i, J. 1871 auf 55,6 Mill. i. J. 1878, auf 96,9 Mill. i. J. 1908 und 
auf 108,2 Mill. L. i. J. 1912/13, sind die Grundsteuererträge bis 1885 ziemlich stabil 
geblieben, dann aber fast ununterbrochen zurückgegangen (1871: 125,9 Mill., 1885: 
125,4 Mill., 1908/09 : 82,8 Mill. und 1912/13: 82,2 Mill.).
	        
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