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seinen Äußerungen über das Eigentum und zu seiner Lehre
vom Kapital.
Neben der Ruhe und Ordnung im Staate fordert
Kankrin als zweite Bedingung für die Produktion die
Erblichkeit des Eigentums. Diese Erblichkeit des Eigen
tums könne zwar weder aus dem Naturrecht noch aus
einem positiven Rechte deduziert werden, denn im letzteren
Falle »müßte man es ändern können«, sie sei jedoch »eine
unvermeidliche, naturnotwendige Folge der Gesellschaft, der
sich der Mensch unterwerfen muß, besitze er oder nicht«. 1 )
Im »Weltreichtum« wie auch in der »Ökonomie« tritt Kankrin
auch den kommunistischen Ideen vom Gemeineigentum
entgegen und bestreitet die Nützlichkeit und die Möglichkeit
ihrer Durchführung. 2 )
Das Kapital ist nach der Kankrinschen Definition
schlechtweg »der Vorrat an Hilfsmitteln und Bedürfnissen.« 8 )
Die Entstehung des Kapitals sei »aus einem ursprünglichen
Naturreichtum, einer Ersparung und einem Plus der Pro
duktion herzuleiten«. 4 ) Das Kapital bestehe ursprünglich
aus den Produkten oder Sachen als Sachkapital, um
dann erst durch Entwickelung des Tausches zum Geld-
kapital zu werden. 5 )
Was nun die nähere Einteilung des Kapitals betrifft,
so ist sie nicht nur in beiden Werken verschieden, sondern
auch in der »Ökonomie« allein. Hier wird diese Eintei
lung an zwei Stellen vorgenommen, und jedes Mal in
anderer Weise. Aus den verschiedenen Einteilungen des
Kapitals 6 ) ist zu ersehen, daß bei Kankrin der Begriff des
Kapitals mit demjenigen des Reichtums schlechthin zu
sammenfällt. Das zeigt sich auch deutlich aus seiner »all
gemeinen Einteilung des Reichtums überhaupt«, die er im
Anschluß an seine Kapitalslehre in der »Ökonomie« gibt.
Der ganze Reichtum, sowohl derjenige der Welt, als auch V
V Ök 15 - 2 ) Ök. 16; Weltr. 8/9; Rtgb. II. 167/8. - 3 ) Weltr. 18;
Ök. 17. - 4 ) Weltr. 20; Ök. 97. - Weltr. 19, 20; Ök. 18,98-101-