Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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44°/ 0  der  Gesamtbevölkerung  (nach  der  Volkszählung  von  1901),  trägt
die  Hälfte  der  gesamten  staatlichen  und  lokalen  Grund-  und  Gebäudesteuerlast ­
  und  sogar  rund  55  °/ 0  der  Gesamtlast  an  Gemeindezuschlägen. ­
  Mittelitalien,  mit  16  °/ 0  der  Gesamtbevölkerung,  bringt
rund  19°/ 0  der  Gesamtsumme  an  Immobiliarsteuern  und  rund  den
gleichen  Anteil  an  den  Gemeindezuschlägen  auf.  Für  Süditalien  und
die  Inseln,  mit  26,2  bzw.  13,2  %  der  Gesamtbevölkerung,  betragen
dagegen  jene  Quoten  nur  rund  22  bzw.  10  °/ 0  und  für  die  Gemeindezuschläge ­
  sogar  nur  17  bzw.  8,3%.  Es  läßt  sich  demnach  im  allgemeinen ­
  eine  Tendenz  fallender  Kopfbeträge  von  Norden  nach  Süden
zu  feststellen.  Die  staatliche  und  lokale  Immobiliarsteuerlast  pro
Kopf  der  Bevölkerung  beträgt  in  der  angedeuteten  Reihenfolge:
15,09—15,22—11,01—9,73  L.  Regelmäßiger  noch  ist  die  Gestaltung
der  Prokopfanteile  an  den  Gemeindezuschlägen  allein,  nämlich:
6,03—5,56—3,13—3,00  L.  Diese  Erscheinung  ist  um  so  bemerkenswerter, ­
  als  gerade  Norditalien  sehr  dicht  bevölkert  ist  und  daher  hier
eher  niedrigere  Kopfbeträge  von  vornherein  zu  vermuten  wären.
Schärfer  noch  treten  die  steuerlichen  Unterschiede  zwischen  den
einzelnen  Landesteilen  hervor,  wenn  wir,  unter  Ausschaltung  der  Provinzialzuschläge, ­
  die  Grund-  und  die  Gebäudebelastung  trennen.  Wie
sich  da  die  Prokopfquoten  gestalten,  zeigt  uns  Tabelle  auf  S.  55.
Aus  nebenstehender  Übersicht  lassen  sich  gewisse  „Gesetzmäßigkeiten“ ­
  erkennen.  Im  allgemeinen  ist  die  Tendenz  wahrzunehmen,
daß  die  Kopfquoten  von  Norden  nach  Süden  zu  fallen.  Besonders
deutlich  tritt  dies  bezüglich  der  Grundsteuerbelastung  hervor,  sowohl
bezüglich  der  Staatssteuer  wie  der  Gemeindezuschläge,  namentlich
dann,  wenn  wir  die  Provinzhauptorte  ausschalten,  um  möglichst  die
Verhältnisse  des  platten  Landes  zu  erfassen 1 ).  Die  bezüglichen  Kopfquoten ­
  bilden  dann  folgende  von  Norden  nach  Süden  zu  abfallende
Zahlenreihe:  7,63—6,41—4,84—4,08  L.
Die  Tatsache,  daß  der  Norden  relativ  viel  dichter  bevölkert  ist
als  der  Süden  (einschließlich  der  Inseln),  zwingt  zu  dem  Schluß,  daß
in  Norditalien  der  Grundbesitz  pro  Flächeneinheit  mit  Grundsteuern
viel  stärker  belastet  ist  als  in  jenen  anderen  Gebietsteilen.  Dieses  Ergebnis ­
  bestätigt  denn  auch  nachstehende  Untersuchung.

*)  Der  Einfluß  der  Provinzhauptorte  auf  die  Gestaltung  der  Prokopfbeträge
ist  natürlich  in  den  einzelnen  Landesteilen  verschieden.  So  entfällt  in  Norditalien
rund  V„  der  Gesamtbevölkerung  auf  die  Provinzhauptorte,  in  Mittelitalien  dagegen
fast  Vs-  —  S.  Tab.  I  Anh.
            
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