Metadata: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Wie wir sehen, handelt es sich hier um besondere Fälle. Aber 
selbst diese finden in der Praxis nicht immer die Beachtung der kon 
sumgenossenschaftlichen Einkäufer. Keiner übersieht besser die Markt 
lage als die Einkäufer selbst. Sie decken sich darum ein, wenn es 
ihnen günstig erscheint und machen, wenn es ein bevorstehender Kon 
junkturwechsel bedingt, oft aber auch in weniger dringenden Fällen, 
erst nachträglich dem Aufsichtsrat pro forma davon Mitteilung, bzw. 
sie holen dann erst seine Genehmigung ein. 
Auch was die Einführung neuer Artikel betrifft, muß bemerkt 
werden, daß diese Bestimmung ebenfalls nicht mit ganzer Strenge 
durchgeführt wird. „Wenn sich ein Verein, der bisher z. B. Scheuer 
bürsten führte, nunmehr noch Kleiderbürsten zulegen will, so ist dies 
kein neuer Bedarfsgegenstand, der nach § 30 des Musterstatuts unter 
die Zuständigkeit der gemeinschaftlichen Sitzung fällt." 1 ) Die Bestim 
mung ist aber insofern wichtig, als „damit die Erhöhung des Lager 
bestandes und die Einführung von vielleicht schwer verkäuflichen 
Warengattungen vom Aufsichtsrate gutgeheißen werden muß"?) 
Gegen die konsumgenossenschaftlichen Einkäufer selbst hat man 
den Einwand erhoben, daß sie in ihrem ursprünglichen Berufe Ar 
beiter gewesen seien und keine kaufmännische Vorbildung 
genossen hätten. Ganz unberechtigt ist der Vorwurf nicht, und ich 
möchte wohl behaupten, daß die Konsumgenossenschaftsbcwegung be 
reits eine noch größere Ausdehnung gefunden hätte, wenn die leitenden 
Beamten eine größere fachmännische Vorbildung von vornherein ge 
habt hätten. Man berücksichtige aber andererseits, daß jene Arbeiter 
sehr intelligente Arbeiter sind; sie haben sich besonders hervorgetan, 
deshalb hat man sie zu Geschäftsführern gewählt. Die konsumgenossen 
schaftliche Organisation ist ihnen übrigens nicht fremd, da es meist 
Leute sind, die in der Konsumgenossenschaft schon als Aufsichtsrats 
mitglied tätig waren oder sonst einen Posten in der Genossenschaft 
bekleidet haben. Ein gewisses Maß organisatorischer Fähigkeit dürfte 
ihnen überhaupt durch frühere Tätigkeit in der Gewerkschaftsbewegung 
eigen sein. Sodann steigen diese Leute ja nicht sofort zum Geschäfts 
führer einer großen Konsumgenossenschaft empor. Sie beginnen ihre 
Laufbahn in kleinen Vereinen, und erst dann, wenn sie sich für ihren 
Posten fähig erwiesen haben, werden sie zur Leitung größerer Konsum 
genossenschaften berufen. Sehr häufig kommt es auch vor, daß Arbei 
ter, die ans Grund ihrer allgemeinen Tüchtigkeit zu Geschäftsführern 
a ) Adolf Rupprecht, Konsumgenossenschaftliches Handbuch für Auf 
sichtsratsmitglieder S. 38. 
2 ) Ebenda S. 38.
	        
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