Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

24

Das  wird  nicht  nur  für  den  Umfang  der  Rentenzuerkennung,  sondern  auch
für  die  Höhe  der  Verwaltungskosten  gelten.  Wo  gibt  es  einen  zuverlässigen  Maßstab ­
  für  die  wirklich  notwendige  Zahl  der  Angestellten?  Jeder,  der  die  Dinge,
in  Staat,  Land  und  Gemeinde,  aber  auch  in  den  Versicherungsinstituten  kennt,  weiß,
wie  zahlreiche  Mittel  es  gibt,  um  Personalvermehrungen  als  unausweichlich  zu  erweisen. ­
  Auch  hier  wird  also  die  Trennung  der  Organe,  die  die  Ausgaben  beschließen, ­
  von  jenen,  die  die  Verantwortung  zu  tragen  haben,  schlimme
Konsequenzen  zeitigen.  Der  unproduktive  Ausgabenetat  kann  ins  Ungemcssene
wachsen.  Neben  der  Zentralisierung  wird  auch  die  Ausschaltung  der  organisierten
Arbeiterschaft  von  jedem  maßgebenden  Einfluß  in  den  Vcrsicherungsinstituten
schädigend  wirken.  Das  sozialpolitische  Milieu,  das  so  geschaffen  wird,  muß  jede
Art  von  Mißbrauch  zur  üppigen  Entfaltung  bringen.
Wer  die  bisherige  Darstellung  unbefangen  prüft,  wird  zugeben  müssen,  daß
das  Ergebnis  der  Untersuchung  der  Beweis  der  Unmöglichkeit  einer  Reichsrcntcnkasse
  ist.  Die  Zentralisation,  die  als  Heilmittel  und  Ausgleich  der  Riskenverschiedenheit
  gedacht  ist,  muß  zum  Verderben  führen,  wenn  die  Riskengemeinschaft ­
  über  engbegrenzte  Gebiete  von  gemeinsamem  Charakter  hinaus  auf  das
ganze  Reich  ausgedehnt  wird.  Dezentralisation  und  Selbstverwaltung  allein  können
jene  Elemente  und  Einrichtungen  fördern,  die  den  Beruf  haben,  die  sozialpolitische
Moral  zu  heben  und  ihre  Verschlechterung  auf  dem  Gebiete  der  Sozialversicherung  zu
verhindern.
Der  Rcgicrungsweisheit  letzter  Schluß.
Neue  Argumente  bringt  die  im  Oktober  1911  von  der  Regierung  im  Ab
geordnetenhause  eingebrachte  Vorlage  über  die  Sozialversicherung  in  der  Frage  der
Zentralisation  nicht  vor.  Sie  wiederholt  mit  anderen  Worten  die  alten  bekannten
Behauptungen,  allerdings  mit  weit  größerer  Vorsicht,  nachdem  sie  durch  meine
ziffermäßigc  Beweisführung  zu  dieser  Vorsicht  gezwungen  worden  ist.  Nur  ein
Moment  wird  stärker  als  bisher  betont,  indem  daraus  hingewiesen  wird,  daß  die
Einführung  von  Durchschnittsprämien  (Prämien,  die  für  alle  Altersgruppen  gleich
sind)  ein  Hindernis  für  die  Bildung  einer  Prämienrcserve  bilde.
Die  territoriale  Trennung  nach  Ländern  und  Ländergruppen  sei,  wie  neuerlich ­
  wiederholt  wird,  wegen  der  verschiedenen  Alterszusammensetzung,  die  ihre
Ursache  in  der  Wandcrbewcgung  zwischen  den  im  Reichsrate  vertretenen  Königreichen ­
  und  Ländern  habe  und  die  verschiedene  Beitragssätze  zur  Folge  hätte,  unmöglich. ­
  Die  vorgeschlagene  Austeilung  der  Rentenlast  auf  die  einzelnen  Landcsanstalten
  nach  Maßgabe  der  Einzahlungen  wäre  nach  den  in  Deutschland  gemachten ­
  Erfahrungen  ungenügend,  um  einer  Differenzierung  der  Beiträge  in  den
einzelnen  Ländern  vorzubeugen.  Deshalb  habe  man  ja  auch  in  Deutschland  zur
teilweisen  Riskengemeinschaft  (Gcmeinlast  und  Sonderlast)  übergehen  müssen.
Man  müsse  aber  an  dem  Prinzip  der  Solidarität  der  gesamten  erwerbstätigen ­
  Bevölkerung  festhalten,  die  in  der  Zusammenfassung  derselben  in  einem
einzigen  Körper  ihren  Ausdruck  finde,  dessen  Altersaufbau  durch  die  Fluktuation
möglichst  wenig  berührt  werde.
Wolle  man  dieses  Prinzip  der  Solidarität  zwischen  Landwirtschaft  und
Industrie  nicht  gelten  lassen,  dann  müsse  man  schließlich  zu  einer  berussgenvssenschaftlichen
  Organisation  auch  innerhalb  der  Industrie  selbst  übergehen.
Die  Kunst,  zu  solchen  Resultaten  zu  gelangen,  besteht  bei  der  Regierungsvorlage ­
  lediglich  darin,  daß  dem  Verlangen  einer  gesonderten  Betrachtung  der
einzelnen  Ländcrgcbictc  für  die  selbständig  und  unselbständig  Erwerbstätigen  sowie
einer  detaillierten  Prüfung  der  Intensität  und  der  Richtung  der  Wandcrbewegung
auch  jetzt  wieder  nicht  Rechnung  getragen  worden  ist.  Nur  die  territoriale  Konfundierung
  und  die  Zusammenfassung  aller  sozialen  Schichten  (Selbständige  und
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.