Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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kaffen  augenblicklich  erforderliche  Massenarbeit  vorwiegt.  Es  wäre  demnach  die
Zentralisation  der  Verwaltung  bei  den  Unsallversicherungsanstältcn  und  bei  der
Rentcnkasse  angemessen.  Eben  darum  unterbleibt  sie.  So  werden  die  Unsallversicherungsanstalten
  keine  einheitliche  Evidenzführung,  Beitragsvorschreibung  und
Beitragseinhcbung  haben,  vielmehr  werden  die  Arbeiten  aufgeteilt  sein  auf  so
viele  Lokalorgane,  als  im  Sprengel  der  Unfallversicherungsanstalt  sich  Bezirksstellen ­
  befinden  werden.  Die  Abhängigkeit  der  Unfallversicherungsanstaltcn  von
den  Bezirksstellen  wird  sich  als  äußerst  gefährlich,  ja  als  ruinös  herausstellen.
Auch  bei  der  Invalidenversicherung  wird  die  Dezentralisation  der  Arbeiten  schädliche ­
  Folgen  zeitigen,  insbesondere  werden  die  Verwaltungskosten  davon  sehr  ungünstig
beeinflußt  werden.  Die  Dezentralisation  findet  hier  ihren  charakteristischen  Ausdruck ­
  in  der  Tatsache,  daß  zweierlei  Dokumente  für  die  Evidcnzführung  vorgesehen ­
  sind:  die  Beitragskarten,  die  bei  den  Bezirksstellcn  und  die  Bcitragskonti,
  die  bei  den  Unfallversicherungsanstalten  geführt  werden  sollen.  Diese
Zerreißung  der  Evidenzführung  wird  neben  der  Verteuerung  Unübersichtlichkeit
und  häufige  Schädigung  der  Versicherten  bewirken.
Auch  in  Deutschland  findet  man  nicht  selten  die  Einrichtung,  daß  die
Jnvalidcnkarten  durch  die  Krankenkassen  geführt  werden.  Die  Krankenkassen
müssen  aber  parallel  mit  den  Geschäften  der  Invalidenversicherung  auch  ihre
eigenen  führen,  für  die  sie  die  Verantwortung  in  vollem  Maße  trifft.  Jede
Schädigung  der  Jnvalidcnversichernngsanstalt  durch  unrationelle,  kostspielige  und
weitwendigc  Geschäftsführung,  durch  Ungenauigkcit  und  Nachlässigkeit  würde  mit
derselben  Wucht  auch  die  eigenen  Interessen  der  Krankenkassen  treffen.  Die  Einrichtung ­
  hat  also  in  sich  selbst  eine  Sicherhcitsvorkehrung  gegen  die  Gefahren,
welche  die  Führung  fremder  Geschäfte  leicht  herbeiführen  kann.
Im  vollen  Gegensatze  dazu  haben  unsere  Bezirksstellen  überhaupt  keine
eigenen  Agenden  und  keine  Verantwortung.  Sie  tragen  nicht  die  Konsequenzen
ihres  Tuns  und  Lassens,  sic  überwälzen  sie  vielmehr  auf  andere.  Sie  besitzen
kein  Vermögen,  das  sie  gefährden,  kein  eigenes  Eiunahmcnbudget,  das  durch  ihr
Gebaren  in  Unordnung  geraten  könnte.
Der  Bedarf  an  Angestellten  und  deren  Kosten.
Ich  will  von  der  Erörterung  aller  anderen  den  Bezirksstellen  zugewiesenen
Agenden  Umgang  nehmen  und  nur  noch  betonen,  daß  man  bei  den  gesteigerten
Anforderungen,  die  die  Regierung  an  die  Qualifikation  der  Angestellten  der
Bezirksstellcn  in  Aussicht  nimmt,  für  die  Höhe  der  künftigen  Bezüge  nicht  die
bei  der  Krankenversicherung  üblichen  wird  berechnen  dürfen.  Den  Verhältnissen
würde  man  eher  Rechnung  tragen,  wenn  man  die  bei  den  Unfallversicherungsanstalten ­
  eingeführten  Personalausgaben  als  Maßstab  benützt.
Nach  meiner  Berechnung  entfielen  nun  bei  den  territorialen  Unfallversicherungsanstalten ­
  im  Jahre  1907  auf  einen  Angestellten  an  persönlichen
und  sachlichen  Verwaltungskosten  K  4848.  Um  keiner  Uebertreibung  geziehen  zu
werden,  will  ich  den  Mittelwert  zwischen  den  Ausgaben  bei  den  Krankenkassen
(K  3139)  und  den  Unfallversicherungsanstalten  mit  rund  K  4000  als  voraussichtlich ­
  auf  einen  Angestellten  bei  den  Bezirksstellen  entfallenden  Verwaltungsaufwand ­
  annehmen.
Auf  Grund  der  Erfahrungen  österreichischer  und  deutscher  Krankenkassen
nehme  ich  das  Erfordernis  an  Angestellten  für  sämtliche  österreichische  Bezirksstellen ­
  mit  9000  an.  Die  Bezirksstellen  allein  würden  sonach  einen  Verwaltungsaufwand
  von  rund  36  Millionen  Kronen  ergeben.  Dabei  muß  ich  ausdrücklich
hervorheben,  daß  die  Gründungskosten,  die  voraussichtlich  eine  beträchtliche  Höhe
erreichen  werden,  hier  gar  nicht  berücksichtigt  sind.
            
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