Full text: Volkswirtschaftspolitik

Vertretungen der in fremden Gebieten ansässigen Kaufleute 
gebildet — „Handelskammern im Auslande" —, die freilich 
nicht völlig mit den schon erheblich früher entstandenen 
Handelskammem im Inland auf eine Linie gestellt werden 
können und hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Staatsganze 
nicht immer den Erwartungen entsprechen können. Die 
Berufsvertretungen im In- und Auslande sind nicht nur 
Hilfsstellen, sondern selbst auch Gegenstand der Handels- 
pvlitik. Ihre rechtliche Grundlage muß geordnet, ihre Tätig 
keit beobachtet und unter Umständen auch beeinflußt, ihre 
Geldgebarung unter gewissen Voraussetzungen überwacht 
werden usw. Die aus Frankreich stammende Einrichtung der 
Handelskammem ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt 
in bezug auf Zusammensetzung, Befugnisse, Bezirk, Mittel, 
Bedeutung usw. 
.Schon aus dein Gesagten läßt sich die übliche Gliederung 
in innere und äußere Handelspolitik ableiten. Die innere 
Handelspolitik hat mit der Tatsache zu rechnen, daß der 
Handel in bezug auf Verwertung der Arbeitskraft und des 
Kapitals beweglicher ist, als andere Berufszweige. Die 
Ausnutzung dieser Beweglichkeit muß ihm gestattet sein, so 
lange dadurch die berechtigten Ansprüche und Bedürfnisse 
anderer und der Volkswirtschaft nicht beeinträchtigt werden. 
Der Wert der Bewegungsfreiheit wird um so größer, 
je ausgedehnter das Gebiet ist, in welchem sie sich betätigen 
kann. In dieser Beziehung bedeutet die Zusnmmenschließung 
kleinerer, ehemals durch Zölle gegeneinander abgeschlossener 
Gebiete zu großen Volkswirtschaften unter gleichzeitiger Be 
seitigung der früheren Häufung von Binnenzöllen einen 
wesentlichen Fortschritt. Es ist nicht zu übersehen, daß die 
Bewegungsfreiheit und die damit verbundene Verschärfung 
des Wettbewerbes innerhalb eines solchen großen Wirt 
schaftsgebiets aus dessen einzelne Teile nicht gleichmäßig 
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