Full text : Volkswirtschaftspolitik

Handelspolitik.

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Eine  weitere  wichtige  Aufgabe  der  inneren  Handelspolitik ­
  ist  die  Durchführung  einer  Fürsorge  für  Leben,  Gesundheit ­
  und  Sittlichkeit  der  Angestellten,  und  überhaupt
für  Besserung  der  gesellschaftlichen  und  wirtschaftlichen  Lage
der  Angestellten  Das  neue  Deutsche  Handelsgesetzbuch  vom
10.  Mai  1897  hat  in  dieser  Beziehung  bemerkenswerte
Neuerungen  gebracht.  Es  hat  bezüglich  der  Kündigungsfristen ­
  feste  Grundsätze  geschaffen,  um  bett  Angestellten  gegen
die  Nachteile  zu  kurzer  Kündigungsfristen  und  sonstiger  ungünstiger ­
  Kündigungsbedingungen  zu  schützen.  Es  hat  der
Erschwerung  des  Fortkommens  durch  die  Wettbewerbsabrede
(„Konkurrenzklausel")  bestimmte  Grenzen  gezogen,  die  einen
Ausgleich  zwischen  den  entgegenstehenden  Ansprüchen  bezwecken. ­
  Weiter  ist  den  Unternehmern  eine  ähnliche  Fürsorge
für  die  Gesundheitsmäßigkeit  der  Geschäftsräume,  Betriebsvorrichtungen ­
  und  Gerätschaften  auferlegt,  wie  sie  die  Gewerbeordnung ­
  dem-  gewerblichen  Untemehmer  und  das
B.  G.°B.  (8  618)  dem  Dienstherr«  überhaupt  zur  Pflicht
gemacht  hat  usw.  (vgl.  Ziff.  6).
Dazu  tritt  in  der  Gewerbeordnung  —  aus  Grund  des
Arbeiterschutzgesetzes  von  1891  —  die  Beschränkung  der  Sonnund
  Festtagsarbeit  im  Handelsgewerbe  auf  längstens  5  Stunden
und  das  Beschäftigungsverbot  für  den  ersten  Weihnachts-,
Oster-  und  Pfingstfeiertag.  ■  Zur  Sicherung  der  Durchführung ­
  dieser  Beschränkungen  ist  das  Offenhalten  der  Läden
an  Sonn-  und  Festtagen  in  demselben  Umfang  untersagt
wie  die  Beschäftigung  der  Angestellten.  In  den  Kreisen  der
Angestellten  besteht  eine  starke  Bewegung  auf  Herbeiführung
vollständiger  Sonntagsruhe.  Für  den  Kontorhandel  ohne
offene  Verkaufsstellen  ist  mit  geringen  Ausnahmen  eine
vollständige  Sonntagsruhe  nach  den  Erhebungen  des  Beirats
für  Arbeiterstatistik  möglich,  während  im  Ladenhandel  zwar
die  Einengung  der  jetzt  zulässigen  Sonntngsarbeit,  aber  nicht
            
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