Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Wie  nun,  wenn  die  Zahl  der  Betriebsunfälle  eine  relativ  wesentliche  Steigerung
erfährt,  das  heißt,  wenn  bei  unveränderter  Arbeiterzahl  und  Lohnsumme  viel
mehr  oder  auch  viel  schwerere  Unfälle  sich  ereignen  sollten?  Wie  soll  dann  das
höhere  Erfordernis  aufgebracht  werden,  wenn  die  Kontingentierung  den  Weg  zum
höheren  Beitragstarif  bei  unveränderter  Lohnsumme  versperrt?
Noch  ein  zweites  Moment  muß  hervorgehoben  werden.  Gesteigerte
Einnahmen  aus  der  Individualversicherung  und  b  e  g  r  e  n  z  t  e  Prämieneinnahmcn
aus  der  Kontingentierung  widersprechen  einander  auf  das  Schärfste.  Mit  anderen
Worten:  Die  Kontingentierung  hat  zur  Folge,  daß  der  Uebcrgang  zur  Individualversicherung ­
  überhaupt  keine  Sanierungsmaßregel  ist.  Der  etwaige  Ertrag
dieser  Reform  wird  lediglich  einem  Teil  der  Unternehmer,  nicht  aber  den  Unfallversicherungsanstalten ­
  zugute  kommen.
Sanierung  auf  Kosten  der  A  rb  ei  te  rkr  üpp  e  l.
Mit  den  beiden  Maßnahmen  der  Kontingentierung  und  Individualversicherung
ist  die  ganze  Herrlichkeit  der  finanziellen  Sanierung  erschöpft.  Das  bisherige  Defizit
soll  im  äußersten  Notfälle  durch  Zusatzbeiträge  gemildert  werden.  In  Wirklichkeit  kehrt
sich  aber  die  Regierung  bei  ihrer  Bekämpfung  des  Defizites  gegen  die  Arbeiterkrüppel.
Die  Heilverfahrensrente,  die  bisher  60°/,,  des  wirklichen  Arbeitsverdienstes
bis  zum  Maximum  von  K  2400  betragen  hat  und  die  unter  Umständen  höher
war,  als  das  Krankengeld,  soll  künftig  die  Mindestunterstützung  nicht  überschreiten. ­
  Das  Feststellungsverfahren  für  die  Dauerrenten  soll  erst  nach  Abschluß ­
  des  Heilverfahrens  durchgeführt  werden  ;  wer  einige  Erfahrung  besitzt,  weiß,
wie  schwierig  sich  nach  längerer  Zeit  die  Beweisaufnahme  gestaltet  und  daß  der
Schaden  daraus  lediglich  die  Krüppel  treffen  wird.
Besonders  energisch  wird  in  der  Regierungsvorlage  der  Kampf  gegen  die
kleinen  Renten  geführt.  Beträgt  die  Verminderung  der  Erwerbsfähigkeit  eines
Verletzten  nicht  mehr  als  ein  Sechstel,  so  soll  die  Anstalt  berechtigt  sein,  den
Verletzten  abzufertigen.  Die  Abfertigung  darf  nicht  weniger  als  die  Hälfte  und
nicht  mehr  als  den  ganzen  Jahresbetrag  der  Vollrcnte  betragen!
Für  die  Verletzten,  welchen  Alters-  oder  Invalidenrente  zuerkannt  ist,  ruht  der
Anspruch  an  die  Unfallvcrsicherungsanstalt  soweit,  als  die  beiden  Renten  zusammen ­
  die  Vollrente  übersteigen.
In  den  beiden  letzten  Bestimmungen  handelt  es  sich  um  eine  schwere
Rechtsbeugung.  Auch  die  kleinen  Rentner  erhalten  die  Unfallsrente  nur  als
Ersatz  für  den  Anspruch  aus  dem  zugefügten  Schaden;  eine  Entziehung  dieser
kleinen  Renten  ist  also  ein  Ausnahmsgcsetz  gegen  die  Arbeiterkrüppel.  Die  Invalidenrente ­
  gebührt  den  Versicherten  auf  Grund  der  gezahlten  Prämien;  auch
hier  ist  die  Reduzierung  der  Unfallrentc  eine  gehässige  Maßregel,  die  als  eine
Verletzung  wohlerworbener  Ansprüche  empfunden  werden  muß.
Zusammenfassend  erklärt  über  diese  Vorschläge  die  Regierung  selbst,  das
Defizit  würde  wohl  noch  wachsen,  wenn  nicht  vorauszusetzen  wäre,  daß  die  Verbesserungen ­
  im  Unfallversicherungswcsen  und  die  Entlastung  der  Unfallvcrsicherungsanstalten,
  die  das  Gesetz  vorsieht,  eine  Minderung  im  weiteren  Anwachsen  der
Defizite  zur  Folge  haben  werden.  Hier  haben  wir  das  offene  Eingeständnis:  Das
Defizit  soll  nicht  von  den  Unternehmern,  den  allein  Schuldtragenden,  gedeckt
werden,  sondern  von  den  Arbeitern!
Die  neue  Organisation  der  Unfallversicherung.
Bei  dieser  Sachlage  ist  die  Art,  wie  die  Regierung  die  Unfallversicherung
organisiert,  von  um  so  größerer  Tragweite.  Die  natürliche  Neigung  der  Unternehmer ­
  geht  gerade  bei  der  Unfallversicherung  stets  dahin,  möglichst  geringe  sozial-
            
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