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Eine Erschwerung der Beitragshinterziehungen erwartet die Regierung vom
Uebcrgang aus der Kollektiv- zur Individualversicherung. Bisher haben die
Unternehmer nicht die einzelnen Vcrsicherungspflichtigcn anzumelden, sondern
lediglich die Summe der für die Unfallversicherung maßgebenden Löhne der
Anstalt bekannt zu geben und auf Grund derselben die Höhe des Versicherungs
beitrages zu berechnen. Künftig soll die Unfallversicherung den gleichen indi
viduellen Charakter annehmen wie die Kranken- und Invalidenversicherung.
Ich befürchte, daß der ganze Vorzug der Unfallversicherung, ein einfaches
Mcldcwesen, eine ebenso einfache Prämienberechnung und -Abführung zu haben,
und deshalb wenig bureankratische Anforderungen an die Unternehmer zu stellen,
mit der Individualisierung unwiederbringlich verloren geht, ohne daß die er
warteten Vorteile zutage treten werden. Dagegen werden zweifellos die Vcr-
waltungskostcn mit Beseitigung der Kollektivversichcrung eine sprunghafte Steige
rung erfahren.
Die Regierung lehnt es ab, den Kreis der Versicherten zu erweitern. Mit
Ausnahme der Bergarbeiter kommt keine neue Arbeiterschichte in den Bereich der
Unfallversicherung. Für die Landwirtschaft bleibt cs bei der Versicherung der
Maschincnarbeiter, während beim Baugewerbe nur zum Teil die Auslese der
ungünstigen Risken beseitigt werden soll. Die Mittelindustrie soll weiterhin die
Privilegien des „kleinen Mannes" genießen und der Unfallversicherung auch dann
nicht unterliegen, wenn es sich in Wirklichkeit um fabriksmäßige Betriebe handelt.
An eine Verhinderung künftiger Defizite kann also, wenn die Regierungs
vorschläge Annahme finden, gar nicht gedacht werden. Die Sanierung der bis
herigen Ausfälle ist ohne wesentliche Beitragserhöhung nicht möglich. Die
Regierung selbst gibt zu, daß die Bcitragstarifc zu niedrig gewesen sind und
deshalb zur vollen Bedeckung der Verpflichtungen nicht ausgereicht haben. Mau
müßte deshalb erwarten, daß die Sanierung der Anstalten auf Kosten der
Bctriebsinhabcr in Vorschlag gebracht wird. Diese Erwartung bleibt unerfüllt,
das Gebot der Gerechtigkeit verbietet es, wie uns versichert wird, die Betriebs
inhabcr zur Deckung des Defizitcs heranzuziehen. Da auch der Staat Mittel
nicht zur Verfügung stellen will, so führt die „Gerechtigkeit" dazu, die Wirkungen
des Defizits den Arbeitern aufzubürden.
Die Be.itragskontingentierung.
Die erste Sorge der Regierung ist cs überhaupt nicht, mehr Einnahmen
zu erzielen und diese zur Beseitigung des Abganges zu verwenden. Das Dring
lichste ist der Regierungsvorlage, die Industrie vor „Ncberlastung" zu schützen.
So finden wir denn statt der Beitragserhöhung den Vorschlag auf Kontingentie
rung der Beiträge. Das heißt: Nach der Vorlage soll bei unveränderter Lohn-
summe für alle Zeiten die Gesamtleistung der Unternehmer an die Unfall-
versicherungsanstalten unverändert bleiben.
Man muß nun ermessen, was cs sozialpolitisch und technisch bedeutet, für
die Industrie eines ganzen Landes dauernd und unabänderlich die für die
Unfallversicherung erforderliche Prämicusummc festzulegen, oder um genau zu sein,
sie ausschließlich von der Lohnsumme abhängig zu machen. Wer vermag denn
auch nur für die nächste Zukunft den Entwicklungsgang unserer Industrie vorhcr-
zusagen? Betrachtet man die Wirkungen der verschärften Löhnungsmethoden
(Prämiensystem) auf die Betriebssicherheit, erwägt man die unausgesetzt steigende
Arbeitsintensität, der ein Gegengewicht durch verkürzte Arbeitszeit und strenge
Aufsicht fehlt, so wird man der Ansicht zuneigen, daß für die Zukunft weit eher
eine Verschlechterung als eine Verbesserung der Zustände zu erwarten ist. Die
Entwicklung seit dem Jahre 1890 bestätigt diese Annahme in vollem Maße.