Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

I.  Die  österreichischen  Regierungen  und  die  Sozialnerstchrrung.

Ueberblickt  nian  unbefangen  die  Geschichte  der  Arbeiterversicherung  in
Oesterreich,  so  wird  man  gewahr,  daß  unsere  Regierungen  für  die  Einführung,
Ausgestaltung  und  Erhaltung  der  Sozialversicherung  niemals  eine  freundliche
Gesinnung  empfunden  haben.  Sie  waren  nicht  nur  stets  bereit,  die  von  den
Arbeitern  geschaffenen  Institute  in  ihrer  Entwicklung  zu  behindern,  sondern  auch
die  von  der  Gesetzgebung  eingeführten  Vcrsichcrungsorganisationen  ohne  Bedenken
den  Gegnern  derselben  preiszugeben.  Meine  Behauptung  ist  leicht  erhärtet.
Bald  nach  Einführung  des  Vcrcinsgesetzes  vom  Jahre  1867  errichteten  die
Arbeiter  zahlreiche  Unter  st  ützungsv  ereine,  die  der  Nötigung  entsprangen,
sich  dem  Konzessionszwange  des  alten  Vereinsgesetzes  vom  Jahre  1852  zu  entziehen. ­
  Kaum  war  das  versicherungstechnische  Departement  im  Ministerium  des
Innern  geschaffen,  so  eröffnete  es  bald  den  Kampf  gegen  die  Arbeitervereine,  um
sie  auf  den  Boden  des  alten  Polizei-Vereinsgesetzes  zurückzuführen.  Wo  alles  die
Arbeiterbewegung  drangsalierte,  konnte  doch  die  Verficherungstechnik  nicht  im
Hintertreffen  bleiben.  Es  fiel  der  Regierung  dabei  gar  nicht  ein,  nach  deutschem
Muster  ein  modernes  Gesetz  im  Interesse  der  freien  HUfskassen  zu  schaffen.  Dann
wären  die  Krankcnvereine  ja  nicht  auf  Gnade  und  Ungnade  dem  Belieben  der
Regierung  preisgegeben  gewesen!
Nicht  minder  eigenartig  war  die  Fürsorge,  die  den  Bruderladen  der
Bergarbeiter  zuteil  wurde.  Werkbesitzer,  Werkbeamte  und  Bergbehörden  hatten  die
uralten  Unterstützungseinrichtungen  der  Knappen  in  eine  recht  mißliche  Lage
gebracht.  Die  Regierung  selbst  mußte  zugeben,  daß  der  geringe  Umfang  der
Bruderladcn  und  die  ungünstige,  von  Werkbesitzcrn  und  -beamten  beeinflußte  Vertretung ­
  der  Arbeiter  in  den  Vorständen  zu  den  schwersten  Mängeln  geführt  habe,
und  daß  ein  enormes  versicherungstechnisches  Defizit  die  wohlerworbenen  Ansprüche
der  Bergleute  schwer  gefährde.  Dennoch  hielt  sie  im  Bruderladengesetz  vom
18.  Juli  1889  die  alten  Zustände  im  wesentlichen  aufrecht.  Die  Invalidenversicherung, ­
  die  Witwen-  und  Waisenversorgung  wurden  Zwcrgkassen  mit  einer
Mitgliederzahl  von  100  und  darunter  belassen,  die  Anträge  auf  Schaffung  von
Revierbruderladen  wurden  verworfen.  Die  Arbeitervcrtrctung  mit  ihrer  formellen
Zweidrittclmajorität  blieb  nach  wie  vor  dem  Ermessen  der  Werkbcsitzer  ausgeliefert.
Die  Wünsche  der  Montanindustriellcn  genügten,  um  alle  versichcrungstcchnischcn
Gewissensbisse  der  Regierung  zu  unterdrücken.  Mit  dem  Gesetze  vom  17.  September ­
  1892  wurde  die  „Sanierung"  der  Bruderladen  ans  Kosten  der  Arbeiter
und  Provisionisten  beschlossen.  Die  Reduzierung  der  Arbciterrenten  wurde  zur
wichtigsten  Maßnahme  bei  der  Beseitigung  des  von  Unternehmern  und  Bergbehörden ­
  verschuldeten  Defizites.
Bei  Schaffung  des  K  rankend  ersicherungs  ge  setz  cs  vom  30.  März  1888
war  das  Bestreben  der  Regierung  wieder  darauf  gerichtet,  die  Vereinskrankenkassen
            
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