Full text : Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916

Bibliothek  des  Instituts
für  Weltwirtschaft  Juei
können.  Die  Zentralstelle  konnte  daher  in  der  Zeit  von  Anfang  Januar  bis  Anfang  April
noch  rund  700  000  Tonnen  Hafer  für  die  Heeresverwaltung  beschaffen.  Außerdem  erwarben
die  Proviantämter  durch  unmittelbare  Ankäufe  von  den  Landwirten  noch  etwa  20  000  Tonnen.
Die  Lieferungen  bis  Mitte  März  waren  außerordentlich  lebhaft,  so  daß  zum  Teil  Hafer,
der  schon  ausgedroschen  und  verladebereit  war,  nicht  bis  zum  29.  Februar  bezw.  bis  zum
15.  März  verladen  werden  konnte.  Infolge  des  Wagenmangels  war  es  nicht  immer  möglich,
rechtzeitig  Wagen  zu  erhalten.  Die  Haferbesitzer  erhoben  in  derartigen  Fällen  Anspruch  auf
Zahlung  der  Vergütung,  obwohl  der  Hafer  nicht  bis  zu  dem  in  der  Bundesratsverordnung  vorgesehenen ­
  Zeitpunkt  verladen  war.  Derartige  Ansprüche  der  Besitzer  sind  im  allgemeinen  auf
Grund  der  von  dem  Königlich  Preußischen  Kriegsministerium  aufgestellten  Bestimmungen  ohne
weiteres  erledigt  worden,  so  daß  Streitigkeiten  zwischen  dem  Verlader  und  den  Proviantämtern
nur  in  seltenen  Fällen  zur  Kenntnis  der  Zentralstelle  gelangten.
Vom  1b.  März  ab  hat  die  Einlieferung  von  Hafer  erheblich  nachgelassen.  Das  rührt  zum
Teil  daher,  daß  die  Landwirte,  soweit  es  irgend  angängig  war,  den  Hafer  früher  geliefert  haben,
um  die  besondere  Vergütung  zu  erhalten,  zum  Teil  aber  auch  daher,  daß  sie  den  noch  vorrätigen
Hafer  nicht  abliefern  wollen,  um  zunächst  ihren  Bedarf  an  Saatgut  zu  decken.
Durch  die  andere  oben  erwähnte  Bundesratsverordnung  vom  17.  Januar  1916  wurde
bestimmt,  daß  die  Kommunalverbände  die  in  ihrem  Bezirk  der  Enteignung  unterliegenden  Hafervorräte ­
  auf  Erfordern  der  Reichsfuttermittelstelle  der  Zentralstelle  zur  Verfügung  zu  stellen
haben.  Die  Reichsfuttermittelstelle  hat  durch  Schreiben  vom  18.  Januar  sämtliche  Kommunalverbände ­
  angewiesen,  alle  in  ihrem  Bezirk  befindlichen,  der  Enteignung  unterliegenden  Vorräte
an  Hafer  auf  die  Anforderung  der  Zentralstelle  und  nach  deren  Anweisung  so  schnell  als  möglich
zur  Ablieferung  zu  bringen.  Nach  dieser  Bundesratsverordnung  durften  die  Kommunalverbände
nicht  mehr  wie  vorher  einen  Ausgleich  zwischen  den  Besitzern  von  Hafer  und  den  Pferdehaltern,
die  Bedarf  an  Hafer  hatten,  innerhalb  des  Kommunalverbandes  ohne  weiteres  vornehmen,  so  daß
auch  dadurch  größere  Mengen  zur  Verfügung  der  Zentralstelle  standen.  Es  war  in  jedem
Einzelfalle  erst  die  Genehmigung  der  Zentralstelle  einzuholen,  bevor  ein  Kommunalverband  aus
seinen  Vorräten  Hafer  an  Pferdehalter,  die  nicht  im  Besitz  von  Hafer  waren,  abgeben  durfte.
Fast  alle  Kommunalverbände  sind  mit  Anträgen  auf  Erteilung  derartiger  Genehmigungen  an
die  Zentralstelle  herangetreten.  Die  Zentralstelle  ist  bei  der  Entscheidung  über  diese  Anträge
davon  ausgegangen,  daß  landwirtschaftliche  Betriebe  im  allgemeinen  die  Möglichkeit  hatten,  ihre
Pferde  mit  anderen  in  ihrem  eigenen  Betrieb  gewonnenen  Futtermitteln  durchzuhalten,  die  gewerblichen ­
  Betrieben,  Haltern  von  Postpferden,  Speditionspferden  und  ähnlichen  nicht  zur  Verfügung ­
  stehen.  Die  Zentralstelle  hat  demgemäß  von  den  Kommunalverbänden  Aufstellungen
über  die  zu  enteignenden  Hafermengen  sowie  über  die  Arten  der  Betriebe,  in  denen  Pferde
gehalten  wurden,  erfordert  und  dann  unter  Berücksichtigung  obiger  Gesichtspunkte  den  Kommunalverbänden ­
  den  benötigten  Hafer  aus  deren  eigenen  Beständen  überwiesen.  Insgesamt  wurden
den  Landkreisen  in  dieser  Weise  seit  Inkrafttreten  der  Bundesratsverordnung  vom  17.  Januar
zum  Zwecke  des  Ausgleiches  etwa  23  000  Tonnen  Hafer  überwiesen.  Die  Versorgung  der
Stadtkreise  erfolgte  wie  früher  durch  Ueberweisung  aus  anderen  Kommunalverbänden.
Die  Zentralstelle  war  bemüht,  soweit  es  angängig  war,  für  die  Entlastung  der  Eisenbahn ­
  Sorge  zu  tragen  und  wies  die  Kommunalverbände  wiederholt  auf  die  Notwendigkeit  hin,
Hafer  auf  dem  Wasserwege  zu  verladen.  Es  war  jedoch  nicht  möglich,  diese  Verladungen  in
größerem  Umfange  vorzunehmen,  weil  anfänglich  nach  den  Anordnungen  des  Kriegsministeriums
nur  Haferlieferungen  für  linkselbische  Proviantämter  und  Ersatzmagazine  auf  dem  Wasserwege
befördert  werden  durften,  und  weil  auch  aus  den  einzelnen  Kommunalverbänden  im  allgemeinen
nicht  so  große  Mengen  geliefert  wurden,  daß  eine  Beförderung  auf  dem  Wasserwege  im  Hinblick
auf  den  Zeitverlust  und  die  Kosten  zweckmäßig  gewesen  wäre.
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