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einem Lande, aber ein wirkliches nationales Gemeinwesen zu
gründen sind sie unfähig. Sie besitzen nur scheinbar eine
Heimath; der natürliche Gegensatz, in welchem sie zu der land-
bebauenden einheimischen Bevölkerung stehen, lockert die losen
Bande, die sie an ihren zeitweiligen Wohnsitz fesseln, nur noch
mehr. Es ist klar. daß Ackerbaukolonien niemals da sich zu
neuen nationalen Staatsgebilden fortzuentwickeln im Stande
sind, wo die Kolonisten inmitten einer intelligenten, Industrie
und Ackerbau treibende« Bevölkerung die verschwindende Min-
derheit bilden. Es ist ferner offenbar, daß Ackerbaukolonien
nur gedeihen können, wenn Klima und Bodenbeschaffenheit der
neuen Heimath dem Kolonisten eine dauernde Niederlassung et*
möglichen, seiner körperlichen und geistigen Gesundheit keinen
Eintrag thun und dem Heranwachsen einer Nachkommenschaft
von gleicher Kraft nnd Frische nicht hinderlich sind.
Jede Ackerbaukolonie, sofern sie Aussicht hat, sich zu einem
größeren nationalen Gemeinwesen zu entwickeln, bedeutet einen
Zuwachs der Nation an Macht und Größe. Da die nationale
Macht mit der nationalen Einheit auf das engste verbunden isi.
so sind diejenigen Ackerbaukolonieu am werthvollsten für die
Nation, welche sich dem Organismus des bestehenden nationalen
Zentralstaates am leichtesten einfügen, nämlich die in nächster
Nähe der Grenzen dieses Staates gelegenen Kolonien. Auch in
Bezug auf Ackerbaukolonien, welche durch weite Entfernungen,
durch Meere von dem Zemralstaat getrennt sind, erscheint es
wünschenswerth, daß sie durch staatsrechtliche Bande mit ihm
verbunden bleiben, sowohl im Interesse der Kolonisten als auch
in dem der Zurückgebliebenen; jedoch dürfen diese Bande nur
äußerst lockere fein. Eine Verbindung zwischen einer entfernten
Ackerbankolonie und dem Zentralstaat in der engen Form, wie