Das Machtverhältnis. 285
Machtverhältnis tritt vielfach in Mischungen auf: als patriarchalisches Verhältnis hat
es Gemeinschaftsnähe, während es sich anderseits beim Überwiegen der äußeren Macht
über die innere dem Sachverhältnis, besonders im modernen Wirtschaftsleben, mehr
oder weniger nähert. — Der Ausgangspunkt für das Herrschaftsverhältnis ist in den
meisten Fällen die Gewalt (Eroberung und Revolution), doch enthält es von Anfang
eine anerkannte Wertüberlegenheit des stärkeren Teiles in sich. Die Gewalt kann
dabei der Durchgang zu wertvollen Gestaltungen sein. — Recht und Macht sind keine
ausschließenden Gegensäge, vielmehr gilt dieses nur von Recht und Gewalt. Die
Macht verhält sich tatsächlich zum Recht, das in der Gruppe herrscht, wie der Inhalt
zur Form: das Recht ist inhaltlich abhängig von der Machtverteilung; jedoch gehört es
zu seinem Wesen und ist von der größten Bedeutung, daß es in seiner einzelnen An-
wendung davon unabhängig ist.
L. Bei der Betrachtung des Machtverhältnisses beschränken wir uns
auf zwei Typen, die sich durch ihre große historische Bedeutung vor den
andern auszeichnen: das Führerverhältnis und das Herrschaftsverhältnis.,
Das erste findet sich auf allen Stufen menschlicher Kultur. Eine politische
Bedeutung besigt es besonders für diejenigen niedrigen Kulturen, die
einen genossenschaftlichen Charakter hinsichtlich der Machtverteilung in
der Gruppe besigen. Das Herrschaftsverhältnis dagegen entwickelt sich
erst auf der Stufe höherer Kulturen, die die eben erwähnte Sozialord-
nung mit der herrschaftlichen vertauscht haben.
Wir beginnen mit dem Führerverhältnis. Von ihm ist be-
reits früher die Rede gewesen bei der Betrachtung des Unterordnungs-
ıriebes ($ 53). Dieser findet gleich allen Instinkten seine vollste Entfal-
tung in der Sozialform der Gemeinschaft, d. h. genauer gesagt der persön-
lichen Gruppengemeinschaft und der rein persönlichen Gemeinschaft.
Demgemäß findet sich auch das Führerverhältnis in diesen beiden Formen
in idealtypischer Reinheit ausgeprägt. Grundlage des Führerverhältnisses
ist die persönliche Autorität, d. h. die persönliche Überlegenheit in an-
erkannten Werten. Die Macht entspringt hier lediglich der Persönlichkeit
und beschränkt sich deswegen auf solche Wirkungen, die sich rein aus dem
Einfluß der Persönlichkeit ergeben; sie beschränkt sich demgemäß auch
auf solche Leistungen der Geführten, die aus deren guten Willen hervor-
gehen, wie er mit der Haltung der Unterordnung verbunden ist. Mit sol-
chen Zumutungen dagegen, deren Inhalt den Geführten nicht als berech-
tigt erscheint, wird der Führer auf die Dauer keinen Erfolg haben. Solche
Führerverhältnisse kommen überall vor; in reiner Form treten sie da auf,
wo jeder Zwang oder sonstige äußere Rücksicht und jede institutionell
begründete Macht fehlt, also die persönliche Autorität allein als Grund-
lage der Macht übrig bleibt. In freundschaftlichen Beziehungen und in
Vereinen spielen sie eine große Rolle, wobei freilich Zusäge anderweitiger
Einflüsse die Reinheit in der Regel trüben. Aber auch bei ausgesprochen
herrschaftlichen Verhältnissen, im Angestellten- und Arbeitsverhältnis, im