Full text: Ernährungswirtschaftliche Gegenwartsprobleme in Österreich

ohne welches sich die Schwierigkeiten unserer Produktion noch wesentlich 
verschärfen würden. Bei Zulassung der völligen freien Einfuhr ist dies 
sicherlich nicht gewährleistet. Es ist klar, daß das Ausland größeres 
Interesse an der Abgabe von fertigen Produkten (zum Beispiel Mehl 
statt Getreide) als an der Ausfuhr der Rohstoffe hat; auch kann nicht 
übersehen werden, daß Zölle bei der heutigen Preisgestaltung selbst 
verständlich keine Rolle spielen. 
Aus allen diesen Gründen erachte ich derzeit die völlige 
Freilassung der Einfuhr, soweit dieselbe für den Inlands- 
Verbrauch dient, in voller Freiheit und ohne Beschränkung 
noch nicht möglich. Der Zeitpunkt für die völlige Freilassung des 
Einfuhrverkehrcs auf dem Gebiete des Nahrnngsmittelbednrfes — mit 
Ausnahme des Transit- und Beriedlungsvcrkehres — ist noch nicht 
gekommen. Ein solches Experiment wäre ein Sprung ins Dunkle, dem 
ein vorsichtiger Abbau unter gewissenhafter Beobachtung der Entwicklung 
der Verhältnisse unbedingt vorzuziehen ist. 
Damit ist nicht gesagt, daß die private Einfuhr unterbunden 
iverden soll. So etwas wäre unsinnig. Meine Meinung geht vielmehr 
dahin, daß neben den staatlichen Einkaufsorganisationen, di^ 
sich als die kaufiuännischen Vollzugsorgane des- Staates darstellen uni 
selbstverständlich kaufmännisch geleitet werden müssen, auch die private 
Einfuhrtätigkeit zugelassen werden soll und muß — abes 
nicht unbeschränkt und nicht in voller Freiheit, sondert! 
überwacht und kontrolliert. Lnxuseinfuhren müssen verboten bleibest. 
Eine Monopolisierung der staatlichen Einfuhrtätigkeit soll eventuell nur 
hinsichtlich jener Artikel stattfinden, bei welchen der Staat bei der 
Abgabe Zuschüsse leistet und die Rationierung durch inländische Zu 
lieferungen zuin Teile gedeckt wird. 
Die Überwachung der Einfuhr hat im Wege einer Eiusuhrs- 
bewilligung stattzufinden, deren Erteilung aber möglichst vereinfacht 
und beschleunigt, sowie bürokratischer Weittvendigkeiten entkleidet werden 
muß. Wenn einmal prinzipiell die Notwendigkeit oder Zulässigkeit der 
Einfuhr durch die Bewilligung im einzelnen Falle ausgesprochen ist, 
könnte meiner Meinung nach jede weitere Beschränkung hinsichtlich der 
Zahlungsmodalitäten, sofern nicht Valuten von einer staatlichen Stelle 
in Anspruch genommen werden, entfallen. Je nach der Lage der Dinge 
könnten fallweise bestinnnte Einfuhrkontiugente für einzelne Artikel fest 
gesetzt werden, für die dann die Formalitäten noch mehr abgekürzt 
werden könnten. 
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