ohne welches sich die Schwierigkeiten unserer Produktion noch wesentlich
verschärfen würden. Bei Zulassung der völligen freien Einfuhr ist dies
sicherlich nicht gewährleistet. Es ist klar, daß das Ausland größeres
Interesse an der Abgabe von fertigen Produkten (zum Beispiel Mehl
statt Getreide) als an der Ausfuhr der Rohstoffe hat; auch kann nicht
übersehen werden, daß Zölle bei der heutigen Preisgestaltung selbst
verständlich keine Rolle spielen.
Aus allen diesen Gründen erachte ich derzeit die völlige
Freilassung der Einfuhr, soweit dieselbe für den Inlands-
Verbrauch dient, in voller Freiheit und ohne Beschränkung
noch nicht möglich. Der Zeitpunkt für die völlige Freilassung des
Einfuhrverkehrcs auf dem Gebiete des Nahrnngsmittelbednrfes — mit
Ausnahme des Transit- und Beriedlungsvcrkehres — ist noch nicht
gekommen. Ein solches Experiment wäre ein Sprung ins Dunkle, dem
ein vorsichtiger Abbau unter gewissenhafter Beobachtung der Entwicklung
der Verhältnisse unbedingt vorzuziehen ist.
Damit ist nicht gesagt, daß die private Einfuhr unterbunden
iverden soll. So etwas wäre unsinnig. Meine Meinung geht vielmehr
dahin, daß neben den staatlichen Einkaufsorganisationen, di^
sich als die kaufiuännischen Vollzugsorgane des- Staates darstellen uni
selbstverständlich kaufmännisch geleitet werden müssen, auch die private
Einfuhrtätigkeit zugelassen werden soll und muß — abes
nicht unbeschränkt und nicht in voller Freiheit, sondert!
überwacht und kontrolliert. Lnxuseinfuhren müssen verboten bleibest.
Eine Monopolisierung der staatlichen Einfuhrtätigkeit soll eventuell nur
hinsichtlich jener Artikel stattfinden, bei welchen der Staat bei der
Abgabe Zuschüsse leistet und die Rationierung durch inländische Zu
lieferungen zuin Teile gedeckt wird.
Die Überwachung der Einfuhr hat im Wege einer Eiusuhrs-
bewilligung stattzufinden, deren Erteilung aber möglichst vereinfacht
und beschleunigt, sowie bürokratischer Weittvendigkeiten entkleidet werden
muß. Wenn einmal prinzipiell die Notwendigkeit oder Zulässigkeit der
Einfuhr durch die Bewilligung im einzelnen Falle ausgesprochen ist,
könnte meiner Meinung nach jede weitere Beschränkung hinsichtlich der
Zahlungsmodalitäten, sofern nicht Valuten von einer staatlichen Stelle
in Anspruch genommen werden, entfallen. Je nach der Lage der Dinge
könnten fallweise bestinnnte Einfuhrkontiugente für einzelne Artikel fest
gesetzt werden, für die dann die Formalitäten noch mehr abgekürzt
werden könnten.
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